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| | #1 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo erstmal, habe schon ein paar Tage auf eurem Forum durch die Gegend geblättert, aber noch keine konkreten Hinweise auf mein Problem gefunden. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen: Ich war bis Ende Januar Kunde bei beim großen rosanen Telekommunikationsanbieter (Telefon + DSL - Flatrate). Mein Telefonanschluß wurde auch zum angegebenen Zeitpunkt, mein DSL- Anschluß erst jetzt rückwirkend gekündigt. Ich bekam im März eine DSL- Rechnung auf welcher sich die Position T- Online Premium mit einer Höhe von 6xx,xx € zuzüglich MwSt befand. Ich legte sofort Widerspruch ein und zog die Abbuchung zurück. (Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ich in den 5 Jahren, die ich Kunde war NIE solche Premiumdienste in Anspruch genommen habe!) Im Zeitraum der angeblichen Inanspruchnahme dieser Premiumdienste war ich jedoch nicht in meiner Wohnung und somit auch nicht online. Meinen Router hatte ich sowohl über ein geändertes Passwort als auch über WEP- Schlüssel und Mac-Filter gesichtert. Der große rosafarbene Telekommunikationskonzern weigert sich aber weiter mir eine Einzelauflistung der angeblich in Anspruch genommenen Premiumdienste zu schicken. Auch wird auf Angebote meinerseits, die meine Unschuld beweisen, nicht reagiert und mir werden nur Serienbriefe geschickt, in welchen man weiter auf seiner Forderung besteht. Habe gelesen, dass man rechtlich nur haftbar gemacht werden kann, wenn man eine sogenannte offene WLan- Verbindung hat, was bei mir aber nicht der Fall war. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen MfG Friedrich |
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| | #2 (Permalink) |
| Häuptling von Absurdistan ![]() | Die Frage ist, ob man sich selbst mit offener WLAN-Verbindung haftbar macht. Weißt Du überhaupt, was Du da in Anspruch genommen haben sollst?
__________________ "It's like there's a light at the end of the tunnel." "That's hellfire, Dean." (Supernatural) |
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| | #3 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Angeblich soll es sich um kostenpflichtige Virensoftware und diverse Musik- und Klingeltondownloads gehandelt haben. Diese Aussage bekam ich zumindest telefonisch, aber auch dort verwiesman mich auf das online- Kundencenter. Da ich jedoch nicht mehr Kunde bin, habe ich auch keine Zugriffsrechte mehr. Eine Übersendung sei technisch nicht möglich, erklärte mir die Hotline. [...] |
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| | #4 (Permalink) | |
| Fraud-Analyst ![]() Registriert seit: 17.03.2004
Beiträge: 7.155
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Tja, das ist ja dann wohl deren Problem - ohne Nachweis der berechtigten Forderung steht Tante T. auch nicht unbedingt eine Zahlung zu. Da es sich um 600 € handelt, würde ich noch ein bisschen mit denen rumplänkeln, dann aber unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen. Die Tante spaßt nicht, sie wird in der Sache alle Register ziehen, einschließlich Inkassoversuch und deren Anwälte - erfahrungsgemäß geht so eine Sache dann i. d. R. vor Gericht.
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| | #5 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn ich es also richtig verstanden hab, steht der große rosafarbene Telekommunikationanbieter in der Nachweispflicht? Drei Schreiben mit denen habe ich schon hinter mir, bisher aber wie oben beschrieben nur Serienbriefe als Antwort erhalten. Ab wann und vor allem wo (Sitz ist glaub ich Darmstadt) sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Gruß Friedrich P.S.: Es geht übrigens um eine Summe von mehr als 750 € (incl. MwSt) |
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| | #6 (Permalink) | |
| Häuptling von Absurdistan ![]() |
Der kann (und darf) Dich auch entsprechend beraten. Zudem sind die Kosten ja nicht wirklich banal.
__________________ "It's like there's a light at the end of the tunnel." "That's hellfire, Dean." (Supernatural) | |
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| | #7 (Permalink) | |
| Fraud-Analyst ![]() Registriert seit: 17.03.2004
Beiträge: 7.155
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Einschalten würde ich den dann, wenn auch deren Anwalt (oder das Inkassounternehmen) zu arbeiten beginnt. Du hast nun schon deine Einwendungen beim Empfänger angebracht, doch der reagiert gelassen und unverständlich - es lohnt in diesem Stadium nicht mehr mit dem zu diskutieren. Um aus der Serienbriefmasche heraus zu kommen braucht es nun jemand, der sich deiner Sache persönlich annimmt und das passiert erst dann, wenn das Callcenterstadium überwunden ist. Ganz harte Widerspruchsführer ignorieren in so einer Situation sogar den weiteren Fortgang und warten ab, ob ein gereichtlicher Mahnbescheid eintrudelt. Das halte ich aber für nicht sinnvoll, da der Dialog mEn bei sowas nicht abreißen sollte. Diesen gerichtlichen Mahnbescheid muss der Forderungssteller nicht beantragen, der kann ja auch gleich tiefer in das Problem einsteigen.
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| | #8 (Permalink) |
| Commander ![]() Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 5.880
![]() | Eine Liste mit Anwälten, die mit dieser Materie vertraut sind. http://www.dialerschutz.de/links-anwaelte.php
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | #9 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Danke für die Anwaltsliste Da ich für meine Rechtsschutzversicherung jedoch einen Anwalt brauche, der sich am Ort der Klage/ Gegenklage befindet, wollte ich fragen, wo solche Verfahren ausgetragen werden? Wahrscheinlich muß ich zwar dann zu Beginn etwas fahren, jedoch übernimmt dann meine Versicherung eventuell entstehende Gerichts- und Verfahrenskosten. (Tut mir leid, aber ich bin auf diesem Gebiet echt unerfahren, daher muss ich so blöd fragen.) MfG |
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| | #10 (Permalink) |
| Fraud-Analyst ![]() Registriert seit: 17.03.2004
Beiträge: 7.155
![]() | Sowas wird eigentlich eher schriftlich abgehandelt, deshalb ist es egal, wo dein Anwalt ist. Außerdem wird mEn die T-Com das AG in deinem Einzugsbereich bemühen, da dort ja auch der Schadenort ist. Außerdem ist man ohnehin erstmal bemüht, die Sache außergerichtlich zu klären, das heißt, dass du mit einem Anwalt vorlegen kannst, wenn sich die Sache nicht doch noch von Seiten der T-Com aufklärt.
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