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| | #1 (permalink) |
| Rookie Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 2
| Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, jemand hier kann mir helfen: Ich hatte einen Freemail-Account, bei dem ich ein kostenloses Testangebot zum (später kostenpflichtigen) Upgrade angenommen habe. Während der Testphase habe ich den kompletten Account stillgelegt, ohne das Upgrade gesondert zu kündigen. Nun habe ich eine Mahnung für das Upgrade bekommen, da ich einen Vertrag abgeschlossen haben soll. Mein Account existiert jedoch nicht mehr, so dass ich weder die Rechnung einsehen kann, noch andere evtl. Mails des Anbieters (Widerrufsbelehrung etc.). Muss ich die Rechnung bezahlen oder kann ich die Forderung mit Hinweis auf das Fernabsatzgesetz als unbegründet zurückweisen? Danke für Eure Antworten biblio |
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| | #2 (permalink) |
| Foren-Veteran ![]() Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 4.572
| Es gibt kein Fernabsatzgesetz, sondern Fernabsatzregeln, diese sind im BGB integriert. Am besten von der Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob man evtl. über den Widerruf aus der Sache rauskommt. Das Verhalten war inkonsequent. Man kann nicht einfach den Account stilllegen und meinen, damit sei eine Kündigung überflüssig.
__________________ Antiscammer |
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| | #4 (permalink) |
| Rookie Registriert seit: 24.06.2010 Ort: Bayern Alter: 28
Beiträge: 9
| Es ist leider immer wieder ein Problem, dass Leute meinen mit der Löschung eines Accounts wird gleichzeitig ein nebenbei bestehender Vertrag ungültig. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass dem leider nicht so ist. Du könntest aber zum Beispiel auch versuchen aus der Sache rauszukommen mit dem Argument, dass du deren Dienstleistung nie benutzt hast. Es zieht zwar nicht immer, aber immer öfter |
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| Stichworte |
| account , gelöscht , mail , mailaccount , rechnung |
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