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| | #62 (permalink) |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 8.941
| Dann sind die Gesetze in diesem Bereich lebensfremd. Die unscheinbare Formatierung von Minipreisinformationen in abgelegenen Regionen des Bildschirms erfolgt niemals ohne Absicht. Soviel "hilfreicher Zufall" ist statistisch nicht erklärbar. Man hat auch nicht zufällig einen Mahndrohkasper mit Anwaltsdiplom an der Hand, der niemals über die Begründetheit der Forderung streiten, sondern nur mit erpresserischen und nötigenden Hammerdrohungen reine Angst erzeugen will. Wenn ich bei Rot über die Ampel fahre, gilt das Faktische. Es spielt keine Rolle, dass mir niemand Absicht nachweisen kann. Ein Taschendieb kann immer glauben, die Leute wollen ihm die Geldbörse freiwillig schenken und er dürfte sich gleich selbst mit stillem Einverständnis seiner edlen Spender bedienen. Eine andere Absicht ist auch nicht beweisbar.
__________________ >> Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. << >> Meldungen an die einziehenden Banken helfen viel << >> Einschüchterungsfallen führen in die Schutzgelderpressung << >> Gerichtlicher Mahnbescheid von Premium Content GmbH ? Alles nur heiße Luft << |
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| | #63 (permalink) | ||||||
| Foren-Veteran ![]() Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 4.525
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Zum "Betrug" gehört zwingend der Vorsatz. Obwohl wir alle wissen, dass ein Verstecken der Preisinformation (unten am Bildschirmrand, 8pt-Font, hellblau auf marineblau) nach aller Erfahrung nicht ohne Absicht passiert sein kann, tun sich die Strafrechtler schwer, hieraus den Vorsatz herzuleiten, ohne andere Erklärungsmöglichkeiten zuzulassen. Es gibt im Strafrecht nicht den "Beweis des ersten Anscheins", so wie im Zivilrecht. Es stellt sich aber die Frage, ob hier nicht "überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt werden". hrr-strafrecht.de - BGH 1 StR 478/04 - 11. Januar 2005 (LG Bayreuth) [ = HRRS 2005 Nr. 265 = NJW 2005, 1727; NStZ-RR 2005, 147 ] Zitat von :
Mit Fug und Recht Ein Taxifahrer bemerkte in der Nacht eine Person am Straßenrand, di... Kanzlei Blechschmidt & Kümmerle - Ihr gutes Recht im Internet Zitat von :
"Lebensfremd" ist es, anzunehmen, dass eine Preisangabe im Fließtext, in 8pt-Schrift, hellblau auf marineblauem Untergrund, nur nach Scrollen sichtbar, ohne eine bewusste Täuschungsabsicht in dieser Form gestaltet worden sein könnte. Unter dieser lebensfremden Annahme drücken sich die Staatsanwälte jedoch um die aufwändigen Ermittlungsverfahren herum. Zitat von :
Es ist mindestens eine Nötigung, eher eine gewerbsmäßige Erpessung (weil es hier um die Erlangung eines Vermögensvorteils geht), wenn eine Person, die rechtlich geschult ist und sich über die Bedeutung der gewählten Formulierungen im klaren sein muss, gegenüber rechtsunkundigen Personen Drohungen mit völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen äußert. Dabei ist es unerheblich, dass die Drohungen beim jeweiligen Verfahrensstand gar nicht wahrzumachen sind. Rechtsunkundige Personen können dies nicht beurteilen und lassen sich dadurch z.T. zu Zahlungen eigentlich unhaltbarer Forderungen nötigen. Die Rücksichten, die von den Staatsanwälten gegenüber diesen Inkassobüros und Anwälten genommen werden, sind nicht nur mir absolut unverständlich, und diese "kreativen Freiheiten" gibt es europaweit wohl auch nur in Deutschland in dieser Form. Geändert von Antiscammer | ||||||
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| | #64 (permalink) | |
| Moderator ![]() Registriert seit: 16.03.2005
Beiträge: 3.719
| heise online - 25.08.09 - Abofallen-Anwältin muss Schadensersatz zahlen Zitat von :
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| | #66 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 16.03.2005
Beiträge: 3.719
| Bei Zivilgerichten kann der Anwalt auf der Verbraucherseite Sachverstand einbringen. Die Behörden hinken hinter dem Stand der Technik hoffnungslos hinterher. Wahrscheinlich reicht die Standardleistung der Rosstäuscher mit den zwei Webseiten aus, den Elan der Behörden einzuschläfern: Hinweis auf Kosten plötzlich da |
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| | #67 (permalink) | |
| Moderator ![]() Registriert seit: 16.03.2005
Beiträge: 3.719
| derStandard.at Zitat von :
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| | #69 (permalink) | |
| Commander ![]() Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 6.643
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Selbst weit darunter angesiedelte dürfen weiterpraktizieren ( auch aus München ... )
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
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| | #70 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 16.03.2005
Beiträge: 3.719
| Der Richter spricht im konkreten Fall von Beihilfe zu versuchtem Betrug.Nach den Zahlen der Verbraucherzentralen fallen aber 10% der Zahlungserpressten auf die anwaltliche Drohkulisse herein und bezahlen eine nicht rechtmäßig bestehende Forderung. Was würde der Richter hierzu sagen? |
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| abofalle , banditen , bundesnetzagentur , google , google-werbung , inkassostalking , internet , schaden |
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