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| Allgemeines Fragen und Antworten zu Themen, die keinen eigenen Bereich haben. Auch Diskussionen über mögliche und neue Kostenfallen im Internet sind hier möglich. |
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#1 (permalink)
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| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 8.666
| Mit Google Adwords kann wohl jeder Einschüchterungsfalle aufstellen.
__________________ >> Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. << >> Geld zurück von opendownload.de << >> Einschüchterungsfallen führen in die Schutzgelderpressung << >> Staatsanwaltschaft München: Einschüchterungsfallen sind gerichtlich nicht durchsetzbar. Wer zurückschreibt, schadet sich selbst << |
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| | #2 (permalink) | |
| Commander ![]() Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 6.470
| Frisch aus der Hexenküche der Nutzlosbranche der bekannten virtuellen Geisteradresse Zitat von :
und direkt verbandelt mit fast-load.net http://www.fast-load.net/index.php?pid=d1894c2056f16f391824b0e12e9cd982
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
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| | #3 (permalink) |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 8.666
| Google verdient mit über OpenOffice.Downloadhit.info. Man findet einen bekannten Namen downloadhit.info - Domain Dossier - owner and registrar information, whois and DNS records Edit: Mehr als ein bekannter Name. Wer probinoiert es hier? http://www.google.de/search?hl=de&q=... =Suche&meta= http://www.netzwelt.de/gallery/poliz.../hko1.jpg.html
__________________ >> Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. << >> Geld zurück von opendownload.de << >> Einschüchterungsfallen führen in die Schutzgelderpressung << >> Staatsanwaltschaft München: Einschüchterungsfallen sind gerichtlich nicht durchsetzbar. Wer zurückschreibt, schadet sich selbst << Geändert von dvill |
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| | #5 (permalink) |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 8.666
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__________________ >> Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. << >> Geld zurück von opendownload.de << >> Einschüchterungsfallen führen in die Schutzgelderpressung << >> Staatsanwaltschaft München: Einschüchterungsfallen sind gerichtlich nicht durchsetzbar. Wer zurückschreibt, schadet sich selbst << |
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| | #6 (permalink) |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 8.666
| Eine olle Kamelle von 2005: "Mich jedenfalls beruhigt es" "noch ganz junge Leute" - Google-Suche
__________________ >> Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. << >> Geld zurück von opendownload.de << >> Einschüchterungsfallen führen in die Schutzgelderpressung << >> Staatsanwaltschaft München: Einschüchterungsfallen sind gerichtlich nicht durchsetzbar. Wer zurückschreibt, schadet sich selbst << |
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| | #7 (permalink) | |
| Chaostheoretiker ![]() | Olle Kamellen, manchmal doch noch richtig? Zitat von :
__________________ Die Ausgestaltung der 0900-Nummernvergabe im Zusammenspiel mit "Mißbrauchsbekämpfungs-Stellen" von derartiger Ineffizienz wirkt gewollt Kurth, go home! Aka-Aka ist hier Sponsor. Wer will auch? | |
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| | #8 (permalink) |
| Rookie Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 3
| Auf der Suche nach dem kostenlosen Programm Open Office bin ich bei o.a. Anbeiter gelandet. Dieser bietet in seinen AGB unter § 3, gesetzliche Belehrung über das Widerrufsrecht ausdrücklich an, daß der Kunde innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann. Heute kam online die Rechnung über EUR 60,00, in welcher ferner behauptet wurde, daß ich ausdrücklich auf das mir zustehende Widerrufsrecht verzichtet hätte. Nachdem ich mir dann die AGB´s -und dann zusätzlich die Kundeninformationen angeschaut habe, habe ich in den Verbraucherinformationen (die lt. Anbieter explizit keine Vertragsbedingungen darstellen) unter Punkt 2 (3) folgenden Hinweis entdeckt: "Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Professional Internet Service Ltd. mit der Ausführung der DIenstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat. Dies ist der Fall, wenn der Kunde sich in den geschlossenen Mitgliederbereich eingeloggt hat." Selbstverständlich wurde das Programm von mir deinstalliert. Ich habe der Rechnung per Mail widersprochen, zusätzlich beabsichtige ich, der deutschen Niederlassung in Bremerhaven sowie der Firma in England per Einschreiben zu widersprechen. Haben auch andere User Erfahrung mit dieser Firma gemacht ? Muß ich noch mehr tun ? Danke für Euer Feedback Gruß Katzenpapa |
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| | #9 (permalink) | |
| Moderator ![]() Registriert seit: 28.02.2004 Ort: twilight zone
Beiträge: 20.853
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Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?
__________________ morgen ist gestern schon heute | |
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| | #10 (permalink) |
| Rookie Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 3
| Was meinen Sie mit "wozu"? In den AGB heisst es, daß der Widerspruch nach England zu richten ist. Auf die deutsche Anschrift bin ich im Impressum gestossen. Oder reicht die Mail an den Versender der Rechnung ? Gruß Katzenpapa |
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