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| | #701 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 14.05.2008
Beiträge: 15
![]() | Hallo, melde mich auch mal zu Wort, nachdem ich erst jetzt leider auf diese Forum gestossen bin. Habe wie viele auch im 11/07 auf dieses Seiten geklickt .Habe aber blöderweise ( hatte schiss![]() Ich glaube, ich bin jetzt so gestärkt durch dieses Forum und da ich auch nicht alleine da stehe werde ich mal meinen Papierkorb öffnen. Oder muß ich jetzt den Rest zahlen ?? |
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| | #702 (Permalink) |
| Foren-Veteran ![]() Registriert seit: 22.01.2005 Ort: Tyrol
Beiträge: 2.587
![]() | Es gibt kein Naturgesetz, das besagt: "Einmal bezahlen, immer bezahlen". Erklärung hier: Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen?
__________________ Alte dubaianische Volksweisheit und Beduinenregel: Keine Internetseite ist in Stein gemeißelt. Niemand wechselt seine Hemden so oft wie Briefkastenbewohner ihre Layouts. Sie setzen diese verschiedenen Layouts auch gleichzeitig ein. |
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| | #703 (Permalink) |
| Senior Member ![]() Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 600
![]() ![]() | Dazu wie immer der Hinweis auf den Artikel mit dem Thema: "Einmal zahlen - immer zahlen?" Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen? [Edit: Wembley war schneller...] |
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| | #705 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 10.05.2008
Beiträge: 5
![]() | Die Antwort vom Bundesverband deutscher Inkassounternehmen: Das von Ihnen genannte Unternehmen ist uns jedoch bekannt. Es verfügt unseren Informationen zufolge über die erforderliche Inkassoerlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz. Der Präsident des Amtsgerichts ist auch die zuständige Aufsichtsbehörde. Sie können dort ggf. Ihre Beschwerde vortragen und um Überprüfung der Angelegenheit bitten. Unseres Wissens liegen der Aufsichtsbehörde bereits mehrere Beschwerden vor. Auch die Verbraucherzentralen sind mit Beschwerden über dieses Unternehmen befasst, so dass Sie sich dort entsprechenden Rechtsrat einholen können. |
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| | #708 (Permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 642
![]() ![]() | Hallo, wenn Du auf ein JAAAA wartest, so direkt darf es hier nicht gesagt werden, da es als verbotene Rechtsberatung ausgelegt werden kann. Aber ich glaube auch so weisst Du Bescheid, gelle? Wobei... wenn man schon dabei ist... "erst mal" könnte man dann auch ersatzlos streichen. ![]() LG wahlhesse |
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| | #710 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 14.05.2008
Beiträge: 1
![]() | Hallo und guten Tag! Ich bin seit gestern neu hier. Eigentlich wollte ich nur schauen, was "nachbarschaft24" ist, denn ich habe gestern eine Mahnung bekommen und wusste erst mal gar nicht, wie mir geschieht. Von Zahlungserinnerungen war darin zu lesen, die ich aber nie erhalten habe! Außerdem habe ich diese Dienste nie in Anspruch genommen...war eben auch mal neugierig und bin auf dieser Seite gelandet, das war im Dezember 2007. Und ich hatte das schon total abgehakt. ![]() Jetzt habe ich hier im Forum mal so durchgelesen, wie es anderen ergangen ist und bin nun doch etwas beruhigter. Meine Frage ist aber: Wenn ich nun einen Widerspruch einlege, muss ich diesen per Einschreiben nach Dubei schicken oder genügt ein ganz normaler Brief? Ich habe im Forum gelesen, dass der Widerspruch auf dem gleichen Wege erfolgen soll, wie die Mahnung, das heißt bei mir also auf dem normalen Postweg, nicht über E-Mail. Nur wollte ich eben wissen, ob dies ein Einschreiben sein muss. Ich bedanke mich jetzt schon mal für eine informative Antwort. Gruß aus Mannheim heidenei |
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| Stichworte |
| dis, inkasso, mahnung, nachbarschaft24, nachbarschaft24.net, nbs24, rechnung, schufa, zea |
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