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Alt 25.02.2008, 21:35:28   1 Link(s) verweist von irgendwo auf diesen Beitrag. Klicke um es zu sehen. #11 (Permalink)
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Standard AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Zitat von amore Beitrag anzeigen:
könnt ihr mir da helfen?
Zitat von SEP Beitrag anzeigen:
Allerdings dabei beachten: Auf konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird
hier keine Antwort gegeben werden (Rechtsberatungsgesetz).
Wenn die Lektüre der hier
allgemein gehaltenen Überlegungen , bzw. die Überlegungen zu angeblich abgeschlossenen Internet-Verträgen nicht ausreicht, wird geraten, konkrete rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Hier die Hinweise für Betroffene:

1) Das lesen:
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief

2) Das schauen:
http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090
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morgen ist gestern schon heute
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Alt 26.02.2008, 12:16:02   #12 (Permalink)
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Standard AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Hallo,
ich habe vorige woche einen brief von der inkassostelle bekommen und da steht folgendes drin.

Zitat von :
forderung der firma netsolutions FZE - projekt:nachbarschaft24 aus vertrag vom 27.11.2007


sehr geehrte frau .....

wir sind von der oben bezeichneten firma mit der einziehung der noch offen stehenden forderung beauftragt worden.



forderungsaufstellung

position forderung betrag in euro

1. haubtforderung 54.00
2. gläubigerkosten 5.00
3. inkassogebühren 27.50
4. auslagen 5.39
5. zinsen 0.39

gesamtförderung: 92.28 euro


die kosten, die durch unsere inanspruchnahme entstanden sind, machen wir gemäß §§ 280, 286 BGB geltend; verrechnung gemäß § 367 I BGB.

(ist ganz dick und fett geschrieben)Zahlen sie bitte sofort!nach zugang des schreibens gehen wir davon aus, dass wir über den betrag innerhalb von 5 tagen verfügen können.bitte geben sie bei zahlung auf das unten angegebene konto nur das aktenzeichen 0024/44/721624 an. danke.

informationen zum rechtlichen bestand ihrer forderung finden sie unter www.aktuelles-Inkassorecht.de. zur kontaktaufnahme und einsichtnahme in ihre forderung´sdaten im persönlichen login-bereich folgen sie bitte denn hinweisen auf der rückseite dieses schreibens.
und auf der rückseite steht noch etwas mit denn persönlichen online bereich also da kann man sich mehr informationen holen.
und man soll die seite www.deutsche-inkassostelle.de öffnen wo man die postleitzahl und das aktenzeichen eingeben soll.

also mir kommmt dieser brief komisch vor.

könnt ihr mir vieleicht helfen und mich beraten was ich jetzt tun soll?weil ich weis nicht ob ich darauf antworten soll.ich danke jetzt schon mal im vorraus.

Geändert von webwatcher Grund: Posting verschoben
SleepLexGirl ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.02.2008, 13:31:42   #13 (Permalink)
Stammgast
 
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Standard AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Zitat von SleepLexGirl Beitrag anzeigen:
könnt ihr mir vieleicht helfen
Einfach mal hier lesen: Antwort. Mehr gibt es nicht zu sagen.
__________________
Die Kängurumethode: Mit leeren Beutel große Sprünge machen
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Alt 27.02.2008, 07:57:49   #14 (Permalink)
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columbo1979 wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Heute habe ich die zweite Mahnung von der Inkasso bekommen, allerdings per Mail...
columbo1979 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2008, 09:55:40   #15 (Permalink)
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Alexia68 wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Hi

also ich habe auch Post von dieser Inkassostelle bekommen.
Habe jetzt daraufhin den Damen und Herren dieser Stelle einen saftigen Brief
zukommen lassen.
Sie schreiben ja man habe einen Vertrag mit Netsolutions FZE.
Nur so wie ich das weiß, muß ich ja einen Vertrag unterschreiben und das hat doch keiner von uns oder?
Also ich habe das nun denen geschrieben und auch, das ich meinen Anwalt einschalten werde, sollten sie mich noch weiter mit Mahnungen bombadieren.
Das hat schon einmal funktioniert.
Natürlich habe ich den Brief nicht unterschrieben, bevor die noch auf die Idee kommen meine Unterschrift zu kopieren
Alexia68 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.02.2008, 10:37:28   #16 (Permalink)
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Standard AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Zitat von Alexia68 Beitrag anzeigen:
Habe jetzt daraufhin den Damen und Herren dieser Stelle einen saftigen Brief zukommen lassen.
Bist du so scharf darauf, mit denen eine Brieffreundschaft aufzubauen. Das einzige was du erreichst wird sein, dass du noch mehr Post erhälts und die Drohungen immer schärfer werden. Vielleicht sammeln die ja Briefmarken?
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Alt 27.02.2008, 10:59:55   #17 (Permalink)
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Thomas1978 wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Hallo an Alle und mit der Bitte um Rat...

Ich habe natürlich auch 24Nachbarn und habe vorgestern auch das Inkasso Schreiben aus Eschborn bekommen. Nur war ich zu schnell mit den Fingern, ohne hier vorher zu lesen und mir die youtube Videos anzusehen.
Ich habe mich nämlich bei der Deutschen Inkassostelle .de eingeloggt und mich auf die Ratenzahlung eingelassen. Leider!

Besteht für mich noch eine Rettung?

Danke für die Hilfe und Gruß Thomas *****

Geändert von webwatcher Grund: persönliche Daten gelöscht
Thomas1978 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2008, 11:30:17   #18 (Permalink)
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Standard AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Zitat von Thomas1978 Beitrag anzeigen:
Besteht für mich noch eine Rettung?
Sorry aber das wäre (verbotene) Einzelrechtsberatung

Zitat von SEP Beitrag anzeigen:
Allerdings dabei beachten: Auf konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird
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Alt 27.02.2008, 11:32:39   #19 (Permalink)
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Beiträge: 3
TheGirlNextDoor wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Reingefallen auf nachbarschaft24.com - nachbarschaft24.net - meinnachbar.net

Hallo...

Ich habe vor 1-2Wochen ebenfalls so eine Mahnung von dem Deutschen Inkassounternehmen erhalten, hab auch ein bisschen gegoogelt und dann an die besagte Firme "Netsolutions" wie auch an die Inkassostelle einen Widerruf geschickt, dass ich nie eine Rechnung erhalten habe, die Seite nie genutzt habe, nichts von den Kosten erwähnt wurde etc... Heute schau ich in mein Postfach und lese folgende Mail:

Zitat von :
"Sehr geehrte Frau xxx,

auf unser erstes Inkassoschreiben vom 12.02.2008 haben Sie bis heute nicht reagiert!

Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Betrag in Höhe von 88.51 Euro sofort an uns zu bezahlen.

Bitte überweisen Sie auf folgendes Konto:

GLS Bank
Deutsche Inkassostelle GmbH
Kontonummer: [.......]
BLZ: 43060967
BIC/SWIFT:[........]
IBAN: [.......]
Verwendungszweck: [........]

Die Kosten, die durch unsere Inanspruchnahme entstanden sind, machen wir gemäß §§ 280, 286 BGB geltend; Verrechnung gemäß § 367 I BGB.

Sollten Sie nicht zahlen, sind wir gehalten binnen 5 Tagen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Das gegen Sie persönlich eingeleitete gerichtliche Verfahren ist mit weiteren Kosten verbunden, welche Sie mit der rechtzeitigen Zahlung vermeiden.

Informationen zu Ihrer Zahlschuld finden Sie im Anhang als PDF oder unter aktuelles-inkassorecht.de


Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Inkassostelle GmbH

Mergenthaler Allee 79-81
65760 Eschborn"
Das schüchtert mich jetzt schon wieder ein bisschen ein, da ich auch auf dem angegebenen Link war, wo z.B. folgende Paragraphen vorhanden sind:

Zitat von :
"Durch Anklicken der AGB werden die Vertragsbedingungen akzeptiert
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Verbraucherunterrichtung und Preisinformation gem. § 312 c Abs. 1 S.1 BGB, BGB-InfoV 1 Abs.1 sowie zur Einbeziehung von AGB, wenn diese durch gut sichtbare Links anzuklicken sind, da vorauszusetzen ist, dass Verbraucher, die sich für ihre Bestellung des Internets bedienen, mit solchen Links ohne weiteres umgehen können (BGH, I ZR 75/03, U.v.14. Juni 2006; BGH I ZR 228/03, 20.06.06)."

"Absenden des Anmeldeformulars reicht für wirksamen Vertragsschluss
Bereits durch das Absenden eines Anmelde- und Vertragsformulars wird ein wirksames Angebot gemäß § 145 BGB abgegeben. Mit Zusendung der Bestätigungsmail durch einen Anbieter kommt ein Vertrag wirksam und endgültig zustande."

"Keine vorherige Mahnung des Anbieters mehr erforderlich bei Hinweis in den AGB des Anbieters
Die Versendung einer Mahnung – gleich ob schriftlich oder E-Mail – ist seit Anfang 2001 nicht mehr erforderlich, wenn der Kunde in den AGB des Anbieters darauf ausdrücklich hingewiesen wird. Dies regelt § 286 Abs. 3 BGB, wonach der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug kommt."
Ich weiß wirklich nicht was mich machen soll... Hab schon ein bisschen Angst... Was meint ihr? Soll ich jetzt einfach gar nicht mehr darauf reagieren!?

Viele Grüße
Nicky

Diverse Daten editiert und URL deaktiviert. MOD/BR
TheGirlNextDoor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2008, 11:39:55   #20 (Permalink)
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Zitat von TheGirlNextDoor Beitrag anzeigen:
Ich weiß wirklich nicht was mich machen soll...
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jupp11 ist offline   Mit Zitat antworten
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