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Alt 28.04.2009, 20:45:25   #321 (permalink)
Rookie
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 1
jazzy_1988 wurde noch nicht oft bewertet
Standard Anmeldung tiere-infos.de

Guten Tag,
habe mich ebenfalls dort Angemeldet. Nach der Anmeldung im Februar hatte ich danach aber Angst das ich estwas bezahlen müsste und habe deshalb noch am selben Tage eine Widerrufungs e-mail geschrieben und habe mir danach aber keine Sorgen mehr gemacht. Bekam dann, etwa ein Monat später, eine Zahlungsaufforderung wo drin stand das ich nicht widerrufen hätte und deshalb Zahlen muss. Hab mich total gewundert und nicht gezahlt. Habe wieder eine e-mail geschrieben, das ich widerrufen hätte und zudem auch noch das meine Minderjährige Schwester sich dort angemeldet hätte. (Hab mir die Lüge mit meine Schwester ausgedacht weil das mit Miderjährigen dann Nichtig wär.)
Keine Reaktion von denen daraufhin.
Dann kam die LETZTE MAHNUNG. Hab schon voll Angst bekommen aber habe dann trotzdem nicht bezahlt obwohl ich kurz davor war, aber habe mir dann gedacht das ich nichts falsch gemacht habe. Habe dann eine Brief verfasst weil ich dachte das die ganzen E-mails nicht angekommen wären. Bekam dann folgende e-mail zurück:
Zitat von :
-----------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Kunden-Support.


wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Angebot der Go Web Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben, zudem wurde auf der Seite explizit die Volljährigkeit bestätigt:

Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen
und akzeptiert, bin volljährig, und nehme ab sofort bei xxx.de teil.

Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Go Web Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert,
dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde,
oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar
(...)"

Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der Go Web Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht, da wir bereits den Datenbankzugang eingerichtet und aktiviert haben.

Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin.

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Kunden - Support Team der Go Web Ltd.
-----------------------------------------------------------------------

Diese E-Mail habe ich heute bekommen, ich hab dann voll sauer eine zurück geschrieben wo drin stand wie das sein kann das nach so langer Zeit meine E-Mail doch ankommt, aber die Widerufungs E-Mail dich ich unmittelbar nach der Anmeldung geschickt habe nicht? Außerdem hab ich Ihnen schriftlich etwas zukommen lassen wo ich Ihnen diesmal erneuert klar gemacht habe. Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzugehen.

War das richtig von mir? Was soll ich sonst noch tun? Warten und alles aussitzen? Hab ein bisschen panik.

Vielen Dank schonmla fürs durchlesen.

Gruß Jazzy
jazzy_1988 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.04.2009, 21:13:10   #322 (permalink)
Foren-Veteran
 
Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 3.771
Antiscammer arbeitet fleißig mit Antiscammer arbeitet fleißig mit
Standard AW: Online Content Ltd tiere-infos.de

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos...der-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Dein Fall ist das beste Beispiel dafür.

Lies lieber mal die Artikel oben auf dieser Seite in den blauen Links.
Antiscammer ist offline   Mit Zitat antworten
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