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Alt 23.12.2007, 18:58:15   #21 (permalink)
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Standard AW: Online Content Ltd tiere-infos.de Widerruf OK?

Hallo,

ich , die immer darauf achtet, keine kostenpflichtige Angebote im Internet zu nutzen, bin auf tiere-infos.de reingefallen. Allerdings eher unfreiwillig, das ist das Fiese! Ich bin nicht Alleinnutzer des Computers, und irgendjemand dachte wohl, er oder sie tut mir einen Gefallen, wenn er in meinem Namen an diesem blöden Gewinnspiel auf tiere-infos.de teilnimmt. Leider kann ich auch nicht mehr nachvollziehen, wer wann was an dem Computer gemacht hat.
Nachdem ich diese komische Mail mit einem Bestätigungslink in meinem Postfach gefunden habe, habe ich diesen Link natürlich NICHT in den Browser kopiert und sofort per Mail einen Widerruf geschickt. Morgen bekommen die das auch noch per Einwurfeinschreiben (von einem Rückschein wurde mir abgeraten, da es sich bei der Firma mit "Sitz" in Oberursel wohl nur um eine Briefkastenfirma handelt. Was meint ihr?).
Ich stelle euch hier mal meinen Widerspruch, den ich morgen schicken will, rein. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das so lassen kann. Ich habe mich in verschiedenen Foren eingelesen und mich durch mehrere Musterbriefe geklickt und dann etwas zusammengestellt. Kann mir da eventuell irgendeine Formulierung zum Verhängnis werden? Eher nicht, oder? Zahlen werde ich auf keinen Fall, und wenn die noch so viele Mahnungen schicken. Ich bin da aber leider ziemlich zart besaitet und werde bei eventuellen Mahn- und Inkassobescheiden dieser [...] leider viele schlaflose Nächte und wohl ein Magengeschwür bekommen


Absender:

Name
Straße
Ort

Anschrift Empfänger:
Online Content Ltd.
Zimmersmühlenweg 11
61440 Oberursel/Ts.

Director: [...]

URL: ht*p://w*w.Tiere-Infos.de
E-Mail: info@Tiere-Infos.de
Telefax: +49 180/5512050-7 (14 Cent / Minute)

Hauptsitz:
ONLINE CONTENT LTD
5 JUPITER HOUSE, CALLEVA PARK
ALDERMASTON
READING
BERKSHIRE RG7 8NN
Director: [...]
E-Mail: info@Tiere-Infos.de

Betreff: Widerruf: Anfechtung von angeblichem und unwissentlichem Vertragsabschluss auf w*w.Tiere-Infos.de am 22.12.2007, Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz

24.12.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich, [Name], heute am 24.12.2007 erneut die Teilnahme an der Datenbank Tiere-Infos.de. Ein Widerruf ist Ihnen bereits am 22.12.2007 per E-Mail an die Adresse info@Tiere-Infos.de zugegegangen.
Ich habe unaufgefordert eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, mich aber bei Ihrem Service nicht angemeldet und damit keine Willenserklärung abgegeben. Ich habe die Teilnahme an Ihrer Datenbank nicht veranlasst und fechte daher den angeblich zustande gekommenen Vertrag an. Da gemäß Punkt 5 Ihrer AGBs ein Widerrufsrecht besteht, ist ein etwaig geschlossener Vertrag nur schwebend wirksam und kann durch rechtzeitigen Widerspruch zu Fall gebracht werden.
Nachdem ich unaufgefordert eine Mail mit dem Bestätigungslink und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten habe, habe ich in den AGB auf Ihrer Website w*w.Tiere-Infos.de den Nutzungspreis erfahren und lege Einspruch ein.

Ich habe die Teilnahme an Ihrer Datenbank nicht veranlasst, habe keinerlei Interesse an der Teilnahme und widerrufe die Teilnahme daher, wie in Punkt 5 Ihrer AGBs genannt:

5. WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.


Den Bestätigungslink in der E-Mail habe ich ebenfalls nicht aktiviert, da ich mich nicht bei Ihrem Dienst angemeldet und eine Nutzung daher nicht angefordert habe. Somit habe ich keine einschlägige Willenserklärung und Zustimmung abgegeben und Ihr Angebot niemals genutzt!

Sie schreiben in Ihren AGB: Im Übrigen erhält der Nutzer mit Vertragsschluss sämtliche Informationen sowie die Teilnahmebedingungen in Textform. Da ich den Link nicht aktiviert habe, habe ich außer der AGB im Anhang keine weiteren Informationen erhalten, was Punkt 3e) Ihrer AGBs und damit den gesamten Vorgang zu einem Vertragsabschluss unvollständig und somit unwirksam macht. Es ist also kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen.

Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss. Das zu zahlende Entgelt taucht erst nach dem Herunterscrollen im Kleingedruckten auf, sodass jeder durchschnittliche Nutzer davon ausgehen muss, dass
es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Dieser Umstand ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons „Ja“ eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Zahlungsinformationen zu in der von Ihnen verwendeten Form und Platzierung werden als unzulässig angesehen. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München
vom 16.01.2007 (AZ: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag. Das erst durch Herunterscrollen sichtbare Kleingedruckte steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung,
in der gefordert wird, dass Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht. Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung gemäß §§ 119 und 123 BGB. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den Nutzer über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem angeblich geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und Forderungen mir gegenüber hinfällig.

Darüber hinaus erfolgte Ihre Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß und genügt somit nicht den gesetzlichen Anforderungen. In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben Sie: Zu Gunsten des Nutzers wird von einem Erhalt dieser Belehrung dann ausgegangen, wenn dem Nutzer dieser Text zusammen mit der die Vertragsannahme erklärenden Email des Betreibers übermittelt worden ist.
Die Widerrufsbelehrung war nicht im Text der E-Mail enthalten. Eine Belehrung ausschließlich im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach den vom BGH entwickelten Anforderungen jedoch nicht ausreichend. Ein solcher Hinweis verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot. Gemäß §355 BGB erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Sie haben die gesetzlich vorgeschriebene Form der Widerrrufsbelehrung nicht eingehalten, was zu einem Fortbestehen des Widerrufsrechts führt.

Ich habe die Teilnahme an Ihrem Service nicht selbst veranlasst, keinerlei Dienste in Anspruch genommen und die in den AGB genannte Widerrufsfrist eingehalten. Die Textform für den Widerruf habe ich ebenfalls gewahrt. Der Widerruf ist damit rechtens und beendet diese Angelegenheit. Jegliche Forderungen Ihrerseits sind daher aus den vorstehend genannten Gründen unberechtigt und werden unverzüglich meinem Rechtsschutz übergeben.

Ein erster Widerruf ging Ihnen bereits am 22.12.2007 per E-Mail an die in den AGBs angegebene E-Mail-Adresse (info@Tiere-Infos.de) zu.

Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung spätestens binnen 14 Tagen a) für den Erhalt dieses Widerrufschreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und der damit verbundenen Forderungen und darauf folgend um Löschung meines Accounts und meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Darüber hinaus untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte. Andernfalls werde ich unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes Strafanzeige gegen Sie erstatten. Die daraus und aus einer negativen Feststellungsklage entstehenden Kosten gehen dann selbstverständlich zu Ihren Lasten. Screenshots Ihrer Seite und der E-Mail, die Sie an meine Adresse gesendet haben, existieren und werden im Falle eines Rechtsstreits gegen Sie verwendet.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]

Meint ihr, ich kann das so lassen? Es wäre echt toll, wenn ihr mir so schnell wie möglich antworten könntet, damit ich den Widerruf noch vor den Feiertagen senden kann.
Tausend Dank und Grüße,
Gom

[Namen, gefährdene Links und Ausdruck entfernt. (bh)]
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Alt 23.12.2007, 19:35:20   #22 (permalink)
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Noch ein kleiner Zusatz:
Ich werde auch noch versuchen, den Widerruf morgen per Fax zu senden, da habe ich ja dann mit der Sendebestätigung und der Nummer eine tatsächliche Bescheinigung, dass ich den Widerruf gesendet habe. Beim Einschreiben wird ja nur bestätigt, dass irgendwas an die geschickt wurde. Hoffentlich finde ich irgendwo ein Fax. Außerdem bekommen die den Text nochmals per Mail!

Was mich nur gerade etwas verwirrt ist, dass in den Foren eigentlich immer von einer Adresse in Wiesbaden die Rede ist:
Online Content LTD.
Wiesbadener Landstrasse 16
65203 Wiesbaden – Amöneburg

Diese Adresse sollte laut einem Forumsbeitrag vom November 2007 auch z.B. bei every-game.com stehen und wurde auch so zitiert. Wenn ich jetzt die ABGs aufrufe, steht da aber die Adresse in Oberursel.
Schon komisch, oder ...?
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Alt 23.12.2007, 19:36:05   #23 (permalink)
Quell der Weisheit
 
Benutzerbild von dvill
 
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dvill arbeitet fleißig mit dvill arbeitet fleißig mit
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Zwei Jahre Erfahrungen mit Kostenfallen besagen, dass es nicht sinnvoll ist, selbstgefrickelte Schreiben aufzusetzen. Es gibt Vorlagen bei den Verbraucherzentralen oder hier im Forum.

Die Erfahrung lehrt weiter, dass die Versendung von Widersprüchen in der Regel ohne Auswirkung bleibt. Schreiben von Betroffenen werden weder gelesen noch berücksichtigt, bestenfalls durch formalisierte Drohschreiben beantwortet. Die weitere Belästigung mit Drohschreiben wird weder durch Widerspruchsschreiben noch durch Zahlungen beeinflusst.
dvill ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2007, 20:29:02   #24 (permalink)
Balljunge
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Zitat von Gomacinda Beitrag anzeigen:
Was mich nur gerade etwas verwirrt ist, dass in den Foren eigentlich immer von einer Adresse in Wiesbaden die Rede ist:
Online Content LTD.
Wiesbadener Landstrasse 16
65203 Wiesbaden – Amöneburg

Diese Adresse sollte laut einem Forumsbeitrag vom November 2007 auch z.B. bei every-game.com stehen und wurde auch so zitiert. Wenn ich jetzt die ABGs aufrufe, steht da aber die Adresse in Oberursel.
Schon komisch, oder ...?
Warum komisch? So wie die ihre Firmennamen ändern, ändern sie auch öfters ihre Adresse und Bankverbindung.
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Alt 23.12.2007, 20:44:15   #25 (permalink)
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Hallo dvill,

danke für deine Antwort. Also sollte ich meinen Widerruf so nicht verwenden, sondern lieber einen Musterbrief verwenden? Das Problem ist, dass sich alle gefundenen Musterbriefe auf den Widerruf nach Rechnungserhalt beziehen. Bei mir ist die Sache aber erst gestern abend gewesen und ich habe sofort sowas ähnliches per Mail geschickt (allerdings ohne die ganzen Paragraphen, nur, dass ich mich da nicht selbst angemeldet habe und daher keinen Vertrag mit denen geschlossen habe). Eien Rechnung habe ich also noch gar nicht erhalten, keine Leistungen in Anspruch genommen (weil ich ja den Link nicht angeklickt und somit auch keine Zugangsdaten erhalten habe) und auch nur in den AGBs auf die Widerrufsfrist hingewiesen wurde, was ja laut Deutlichkeitsgebot nicht rechtens ist.
Will das gerne so schnell wie möglich über die Bühne bringen. Kennst du dich da vielleicht aus und könntest mir bei der (Um) Formulierung (eines Musterbriefs) ein wenig helfen? Das wäre toll. Theoretisch weiß ich ja, dass ich mir wegen eines Schufa-Eintrags eigentlich keine Sorgen machen brauche, weil das ja eigentlich meines Wissens nur die Schufa-Partner können und nur, wenn ich einer Schufa-Klauses zugestimmt habe (von Schufa steht in deren AGBs aber nichts). Die gespeicherte IP ändert sich ja auch jedes Mal, wenn ich mich über meinen Provider anmelde, von daher weiß ich nicht, inwieweit die damit überhaupt was anfangen können (abgesehen davon, dass sie da ohn e Gerichtsbeschluss eigentlich auch gar nicht rankommen). Aber ich bin da eben sehr zart besaitet und habe einfach keine Lust auf langwieriges Hin und Her oder einen Anwalt.

Danke und Grüße,
Gom
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Alt 23.12.2007, 20:54:10   #26 (permalink)
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Zitat von Gomacinda Beitrag anzeigen:
Aber ich bin da eben sehr zart besaitet und habe einfach keine Lust auf langwieriges Hin und Her oder einen Anwalt.
Das Affentheater nörgeliger Mahnungen ist vorprogrammiert, aber wie kommst du zu der Befürchtung,
es würde mehr dabei rauskommen, was den Einsatz eines Anwaltes erfordert? Hier im Forum hab ich seit
Beginn der Pseudokostenlosseiten vor zwei Jahren noch nie etwas davon gelesen. Werden woanders
solche Schauermärchen verbreitet? ( Damit meine ich nicht die Kinderschreckmahnungen. Da steht
mit Begeisterung kompletter Unfug drin)
__________________
und nachts ist´s kälter als draussen
jupp11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2007, 21:21:49   #28 (permalink)
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was mich nur nervt ist, dass es die Adresse meiner Eltern ist und die Post dann im Falle der Fälle dahin kommt. Nicht falsch verstehen, falsche Angaben habe ich nicht gemacht, aber ich bin nur noch selten dort, habe einen Zweitwohnsitz in einer anderen Stadt. Ich habe halt keine Lust, dass meine Eltern die ganzen Briefe im Kasten haben.

Ausserdem ärgere ich mich echt, dass ich jetzt kurz vor Weihnachten so einen Mist an der Backe habe. Ich, die immer so vorsichtig ist, soll jetzt einen Vertrag geschlossen haben. Ich habe ja noch nicht einmal den Bestätigungslink angeklickt. Seriöse Firmen sichern sich ja eigentlich durch solche Aktivierungslinks ab, damit niemand einfach irgendeine Adresse eingeben kann. Schon allein die in den AGBs genannte Vorgehensweise zum Vertragsabschluss macht die Sache sehr unseriös.

Ich werde gleich nochmal nach einem Musterbrief suchen und den umformuliert hier einstellen. Ich wollte eben Verweise auf die ganzen Paragraphen einfügen, damit ich was in der Hand habe. Aber vielleicht sollte ich doch einen Musterbrief nutzen, was meint ihr? Ich möchte das gerne noch morgen früh erledigen, deshalb "hetze" ich jetzt ein wenig. Tut mir leid dafür Aber ich habe heute Nacht schon kaum geschlafen und wollte doch so gerne Weihnachten genießen. Wenn eventuell Inkassobriefe und Mahnungen kommen, werde ich wohl gar kein Auge merh zukriegen
Gomacinda ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2007, 21:22:40   #29 (permalink)
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ach so, jupp, was meinst du mit Kinderschreckmahnungen?
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Alt 23.12.2007, 21:27:18   #30 (permalink)
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Zitat von Gomacinda Beitrag anzeigen:
ach so, jupp, was meinst du mit Kinderschreckmahnungen?
Wenn man diese hohlen und dummdreisten Drohschreiben so oft gelesen hat
wie hier und in anderen Foren (User haben die schon hundertemal gepostet)
sind die nur noch was, um unerfahrene User zu erschrecken. War etwa leger ausgedrückt.
__________________
und nachts ist´s kälter als draussen
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