Computerbetrug.de und Dialerschutz.de
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Allgemeines Fragen und Antworten zu Themen, die keinen eigenen Bereich haben. Auch Diskussionen über mögliche und neue Kostenfallen im Internet sind hier möglich.

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Alt 16.07.2008, 13:13:48   #251 (permalink)
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Zitat von katzi Beitrag anzeigen:
könnt ihr mir vielleicht helfen und sagen was ich tun soll?
1) Das lesen:
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de

2) Das schauen:
YouTube - Broadcast Yourself.

3) Thread lesen

Zitat von katzi Beitrag anzeigen:
jedoch kommen nun immer wieder diese briefe!!
na und? seriöse Geschäftsleute schreiben nicht dutzendmal sondern handeln


Kalletaler-Dreieck.de - Das "Kalletaler Dreieck": Formulierungshilfe zum Geldeintreiben - Eine Satire - Startseite
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und nachts ist´s kälter als draussen
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Alt 16.07.2008, 13:39:33   #252 (permalink)
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Zitat von katzi Beitrag anzeigen:
es ist nun die dritte mahnung und langsam mache ich mir so meine gedanken, was ich nun machen soll? ich habe mich natürlich nach der ersten mahnung schon im internet informiert
Wenn man sich doch im Internet informiert hat, weiß man doch das immer wieder Mahnungen kommen.

Die Vebraucherzentrale Hamburg schreibt:

Zitat von :
* Zahlen Sie nicht!
* Bleiben Sie stur!
* Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
* Der Trick ist, Leute mit Mahnungen so einzuschüchtern, dass sie zahlen, ohne es zu müssen.
* Die rechtlichen Begründungen, warum Sie angeblich zahlen sollen, sind allesamt unsinnig.

Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen: Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen "lohnt", wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben. Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören.
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Alt 16.07.2008, 14:56:38   #253 (permalink)
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ja, eigentlich weiß ich ja dass ich nicht zahlen soll, aber man macht sich ja trotzdem seine gedanken! aufjedenfall weiß ich jetzt, dass ich NICHT zahlen werde! DANKE, DANKE üfr eure antworten! da geht's einem gleich wieder besser
katzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2008, 16:06:12   #254 (permalink)
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Hier das Antwortschreiben an online Content LTD

-- AK--

Zitat von :
Sehr geehrte Damen & Herren von "Online Content LTD"

Am 16.06.2008 ist angeblich ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen & meiner Person zustande gekommen.

Eine letzte Mahnung habe ich heute (Freitag /25.07.08erhalten.
Ihre heutige Aufforderung lautet: ---" Letzte Mahnung ----unsere Rechnung [........] vom16.06.2008 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 01.07.2008 nach wie vor nicht ausgeglichen.

Wir fordern Sie daher ausdrücklich auf, den nachfolgenden Betrag incl.
Mahnkosten. (Rechtschreibfehler)durch unverzügliche zu Überweisung auf u.g. Konto unter Angabe des o.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen.
Nachfolgenden Text kennen Sie....

Verwendungszweck: [.......]

Meine Feststellung zu diesem Schreiben:

1) Keine Auftragsbestätigung schriftlich erhalten!
2) Keine Rechnung schriftlich erhalten!
3) Keine 1.& 2.Mahnung schriftlich erhalten !
4) ausgewiesene Mehrwertsteuer fehlt ---Rechnung unwirksam!
______________________________________________________________________ _______________________________
Meine Forderung an Sie!

1) Sofortige Zusendung des Vertrages aus Juni/2008 (p.Post - keine Mail)
2) Sofortige Zusendung der Rechnung aus Juni/2008 Original Rechnung in Kopie (p.Post)
3) Sofortige Zusendung der Zahlungserinnerung vom 01. Juni/2008(die Kopie vom Original p.Post)
______________________________________________________________________ _______________________________
Ihre Vertragsmodalitäten:

Verbraucher Anschrift nicht vollständig !

Drohung mit negativ Schufa-Eintrag unzulässig!-- Anzeige wegen Nötigung folgt---

AGB Hinweis Ihrerseits, hat der Verbraucher (meine Person) nicht schriftlich erhalten(p.Post)

Verweis auf Ihr Inkasso Büro ----Erpressung/ Nötigung---- unzulässig nach 5 Wochen

Fazit:
Der Vertrag ist unzulässig.
Aufgrund Ihrer Nötigung (Schufa-Eintrag / Inkassobüro) behalte ich mir ebenfalls vollgende Schritte vor:
______________________________________________________________________ ______________________________

1. Anzeige wegen Nötigung

2.Prüfung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Verbraucherschutz Deutschland/ Europa

3.Prüfung des Inkassobüro/ Rechtsanwaltbüro ---Celine Lührmann, sowie AK Katja Günther----

Vereitelung dieser Anwaltsschaft durch trügerisches Verhalten, in Ihrem Auftrag zu agieren.

Desweiteren einen Link der User, die sich mit der gleichen Problematik beschäftigen & Ihren Unmut über Ihre Geschäftsgebaren im Forum kundtun.
online contend - Google-Suche

und ein Beispiel von dem AG in München, in dem die Klage bei Nichtzahlung abgewiesen wurde.

Sollten Sie es dennoch vorziehen, Rechtliche Schritte einzuleiten, ist die Erfolgschance doch eher gering für Sie, diesen Prozess am Ende zu
gewinnen.

Hochachtungsvoll verbleibe ich!


Anlage:

Schriftlicher Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen p. Einschreiben zu.

Weiterleitung der Angelegenheit an:
-RA- Büro
-Presse/Rundfunk
-Internet-Forum
-Bundesaufsichtsamt De/ Europa
-Finanzamt

PS.:Überprüfen Sie IhreOnline-Datenbank---*ttp://www.grafik-archiv.com

Meldung: Seite nicht verfügbar…Account nicht einsehbar!
______________________________________________________________________ _______________________________

Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Beispiel einer Geschädigten Person aus dem Internet Forum -Rechtsurteil

Versteckt eine Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

Die Klägerin(Firma) betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beklagte(FRAU) ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste.

Die Klägerin(Firma) war der Ansicht,
durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis(für die Geschädigte Frau) wirksam vereinbart worden.

Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Fazit: Meine Sichtweise

Der User der sich informierte & wissentlich auf einen verwaisten Link gelangt und nach Aufforderung, seine pers. Daten eingeben muss, erkennt nicht, dass es sich bereits in diesem Moment Vertraglich bindet.
A.K.
Kütti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2008, 16:13:26   #255 (permalink)
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Zitat von Kütti Beitrag anzeigen:
Hier das Antwortschreiben an online Content LTD
Ob es Sinn macht Brieffreundschaften zu pflegen, sollte sich jeder gründlich überlegen.
Von jemandem der wirklich davon etwas versteht:
Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
Captain Picard ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 31.07.2008, 01:54:17   #256 (permalink)
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Hallo! Ich bin auch auf den Anbieter "Tiere-Infos.de" reingefallen! Dabei ist es eine total beknackte Seite,es gibt zig bessere und vor allem kostenlose Seiten im Netz! Ich erhielt auch erstmal E-Mails (mit denen man sich laut Anwalt den Popo abwischen kann,mit anderen Worten es zählt nicht!),dann plötzlich die letzte Mahnung per Post mit Drohungen von Anwalt bis Inkasso und Schufa-Eintrag! Gar nix werde ich da zahlen! Ich habe auch erst etwas Panik gehabt,bin dann aber hier im Forum gelandet und was ich da so gelesen habe... Nö,die kriegen nix von mir! Für 2 Min. auf deren Seite? Und den versprochenen Button bekam ich auch nie... Wobei die sich den getrost irgendwo anpinnen sollen,ich verzichte drauf!
Ich habe denen auch mit Anwalt gedroht,soll ich wirklich zum Anwalt oder soll ich die Mahnungen weiter ignorieren?
Yvonnsche ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 06:32:41   #257 (permalink)
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Zitat von Yvonnsche Beitrag anzeigen:
.... oder soll ich die Mahnungen weiter ignorieren?
zum x-ten Mal

1) Das lesen:
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de

2) Das schauen:
YouTube - Broadcast Yourself.

3) Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?

4) Thread lesen

Wenn diese Hinweise nicht ausreichen > Verbraucherzentrale oder Anwalt
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sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
Captain Picard ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2008, 10:42:28   #258 (permalink)
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Ich finde es ziemlich beängstigend, dass diese Unternehmen ihre Geldeintreibungsmethoden anscheinend verbessert haben. Immerhin sind Argumente wie: Ich hab nichts von dem Preis gewusst, weil der so klein in den AGBs stand jetzt hinfällig, weil er tatsächlich fettgedruckt am Ende des Anmeldeformulars steht. Außerdem wird sich jetzt noch durch eine Bestätigungmail abgesichert, dass man das Angebot auch wirklich annehmen will. Ich bin vor kurzem auch auf kochrezepter-server reingefallen und hab da sogar meine häusliche Adresse angegeben weil ich mir nichts weiter dabei gedacht habe, außer dass die mich halt regestrieren wollen. Ich weiß, dass das ziemlich naiv war, darum schieb ich jetzt Panik, dass außer den 59,90 Euro noch mehr Kohle auf mich zukommt, wenn ich nicht bezahle. Mittlerweile, das heißt nachdem ich die Foren hier hoch und runter gelesen hab, hab ich mich kein bisschen beruhigt, weil mir die Argumente ein bisschen veraltet vorkommen. Dass ich mich zurücklehnen soll und einfach nicht zahlen, weil die mir gar nichts können scheint mir zu einfach, immerhin haben die meine Wohnadresse und angeblich eine Bestätigungsmail...

Falls noch jemand etwas anderes dazu zu sagen hat, als das was schon im Forum steht (vielleicht eigene Erfahrungen), würd ich mich freuen.
klau-die ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.08.2008, 10:56:48   #259 (permalink)
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Zitat von klau-die Beitrag anzeigen:
Mittlerweile, das heißt nachdem ich die Foren hier hoch und runter gelesen hab, .
Dann müßtest du mitbekommen haben, dass außer Drohmüll ( ob virtuell oder auf Papier ist dabei herzlich egal ) , nichts weiter kommt.

Hast du wirlich die Links im Posting über deinem gelesen? Mehr gibt es dazu hier nicht zu sagen.
Persönliche Rechtsberatung nur bei Verbraucherzentralen oder Anwalt.
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jupp11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2008, 10:56:50   #260 (permalink)
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wahlhesse arbeitet fleißig mit wahlhesse arbeitet fleißig mit wahlhesse arbeitet fleißig mit
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Die Argumente sind, auch wenn sie veraltet erscheinen, immer noch aktuell. Die Masche der Anbieter ist ebensowenig veraltet, sie zieht anscheinend immer noch. Gerichtliche Mahnbescheide der Nutzlosbranche kann man immer noch mit der Lupe suchen. Vorher zu reagieren sollte man sich genau überlegen. die Nachteile sind oft höher als wenn man sich zurückhält.

Also, die Standardlinks ( 3 Beiträge zurück) lesen und zurücklehnen.

LG
wahlhesse
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