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Alt 18.03.2007, 12:18:42   90 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1 (permalink)
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Standard Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test

Irgendwie hat wohl auch jemand beschlossen, dass ich mich mal mit diesen Typen anlegen soll…

Das besondere: Ich habe mich bei denen nicht angemeldet. Hier der E-Mail Schriftwechsel der letzten 2 Wochen!!!

Gegen eine Wand zu reden ist sinnvoller. Es zeigt sich aber schon aus dem Schriftwechsel heraus, das die Damen und Herren nichts in der Hand haben und beweistechnisch völlig nackt dastehen. Wer ein bisschen Spaß haben will, kann sich gerne auf einen Schriftwechsel mit denen einlassen (er soll aber keine sinnvollen Antworten erwarten), alle anderen sollten die hochgeistigen Ergüsse dieser Supportabteilung mit ruhigem Gewissen dem elektronischen Papierkorb ihres Rechners überlassen.

Support:

Sehr geehrter Herr Antidialer,

wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und sind überzeugt davon, dass Sie mit unserer Dienstleistung aus der Bestellung vom 2007-02-08 für den lebensprog -Test sehr zufrieden sein werden.

Wir erlauben uns, Ihnen für die Bereitstellung unserer Dienstleistung ein Entgelt in Höhe von 59,00 Euro in Rechnung zu stellen.

Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 59,00 Euro innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto:

Zahlungsempfänger:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Kreditinstitut:
Verwendungszweck:

Betrag: 59,00 Euro

Ich:

Wie kommen sie auf die kühne Idee, das ich mich bei ihrem zweifelhaften Service angemeldet habe???

Support:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor Sie sich anmelden, werden Ihnen unter der Anmeldemaske sowie in den AGB Ihr Widerrufsrecht und die Kosten erläutert. Genauso werden Sie auch darauf hingewiesen, dass Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, sobald der Test GESTARTET wurde.

Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr gut lesen, dass 59 Euro einmalig zu leisten sind.

Daher müssen wir Sie bitten die offene Rechnung zu begleichen.

Ein Auszug aus unseren AGB:
6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59,00 ¤ verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung.

Ich:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amtsgericht München (dessen Urteil sie mittlerweile sicher kennen) meint zu Webseiten wie ihrer:

"Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei."

http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitt...serwartung.htm

Zudem darf ich anmerken, das ich mich zu keiner Zeit für ihnen dubiosen Dienst angemeldet habe. Ich darf sie auch darauf hinweisen, das sie sich in der Beweispflicht befinden!

Support

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor Sie sich anmelden, werden Ihnen unter der Anmeldemaske sowie in den AGB Ihr Widerrufsrecht und die Kosten erläutert. Genauso werden Sie auch darauf hingewiesen, dass Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, sobald der Test GESTARTET wurde.

Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr gut lesen, dass 59 Euro einmalig zu leisten sind.

Daher müssen wir Sie bitten die offene Rechnung zu begleichen.

Ein Auszug aus unseren AGB:
6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59,00 ¤ verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung.

Ich

Wird es ihnen nicht langweilig, immer die gleichen Texte zu verschicken?

Noch mal langsam zum Mitmeißeln für die weniger Bemittelten:

ICH HABE MICH AUF IHRER DUBIOSEN SEITE NICHT ANGEMELDET!!!

Ist es jetzt zu ihnen durchgedrungen?

Support:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen.

Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und besonders wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat.

Ich

Bin ich ihr Buttler??

Da sie der Meinung sind, eine angebliche Forderung gegen wen auch immer zu haben, sind sie als Geschädigte zu betrachten. Das stellen einer Strafanzeige ist also nicht meine, sondern ihre Aufgabe! Da sie bei der Gestaltung ihrer Webseite allerdings nichts unternommen
haben, um Falscheingaben zu verhindern oder zu erschweren (nicht einmal zu einem E-Mail gestützten Freischaltsystem, wie es heute selbst bei der einfachsten Webforen Software Standard ist, hat es gereicht) und ihre unfreiwilligen Kunden über die angebliche Kostenpflichtigkeit im Dunkeln lassen, ist es zweifelhaft, ob hier überhaupt eine Straftat besteht.

Da ich mich nicht als Geschädigter sehen kann (zumindest nicht durch unbekannt, wenn dann eher durch ihr Unternehmen), habe ich auch keine Veranlassung, meine kostbare Zeit mit einer Strafanzeige gegen unbekannt zu verschwenden.

Support:

Sehr geehrter Herr Antidialer,

wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.

Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

Ich

Selbstverständlich können sie die Sache gerne ihrem Inkassobüro übertragen.

Wie viele ihrer Inkassobüros oder Mahnanwälte muss ich denn verschleißen, ehe sie begriffen haben, dass sie bei mir mit ihrer nicht existenten Forderung auf Granit beißen?

Gerne darf ich sie daran erinnern, dass sie sich sowohl für den angeblichen Vertragsabschluss wie auch für den angeblichen Vertragspartner in der Beweispflicht befinden. Ich habe mich auf ihrer zweifelhaften Seite nicht angemeldet und sehe daher ihre Forderung als nicht existent an. Dementsprechend werde ich auch keine Zahlung leisten. Da werden ihnen auch keine Inkassobüros weiterhelfen, diese werden sich sämtlichst die Zähne an mir ausbeißen.

Da es auf ihrer Webseite keine Prüfung der eingegebenen Daten und nicht einmal eine E-Mail Überprüfung gibt (z.B. per Bestätigungslink, wie es
mittlerweile die einfachste Forensoftware bietet) und ihre Webseite ihre „Kunden“ gezielt über die Kosten im Unklaren lässt, habe ich schon grundsätzlich begründete Zweifel, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Das Amtsgericht München jedenfalls urteilte auf diese Frage mit einem klaren NEIN!

Als nächstes stellt sich die Frage, wie sie überhaupt nachweisen wollen, wer sich mit meinen Daten (die Dank E-Bay und Amazon Marketplace einer
Vielzahl von Personen bekannt sind) angemeldet hat. Die einzige Spur ist hier die IP Adresse, welche sie hoffentlich mitgeloggt haben. Leider speichert der wichtigste Provider Deutschlands IP Adressen nur noch 7 Tage. Diese Zeitspanne ist längst abgelaufen. Sofern die Anmeldende Person nicht einen der kleineren Provider mit längerer Speicherfrist benutzt, stehen sie schon jetzt beweistechnisch völlig nackt da. Eine Zuordnung IP Adresse zu Nutzer ist nach Löschung der Verbindungsdaten nicht mehr möglich.

Ich würde ihnen daher dringend raten, sich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Sowie ich etwas Handfesteres als E-Mails in den Händen habe (zum Beispiel das erste Mahnschreiben ihres Inkassobüros, das ich sehnsüchtig erwarte) ergeht ohne weiterer Verzug negative Feststellungsklage. Da sie keinen Beweis haben, wer die Anmeldung vorgenommen hat, habe ich keinerlei Zweifel am Ausgang der Klage. Daneben bin ich überzeugt davon, dass weitere negative Urteile ihr Geschäftsmodel wie ein Kartenhaus zusammenstürzen lassen. Schon das allein macht eine negative Feststellungsklage zu einer sehr erfreulichen Angelegenheit.

Support:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen.

Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und besonders wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat.

Ich

Gehen ihnen langsam die Textbausteine aus, dass sie immer dieselben Texte schicken?

Ich habe ihnen schon erklärt, dass ich kein Geschädigter bin und deswegen auch keine Anzeige erstatten werde.

Noch mal in Kurzform, damit es auch der letzte versteht:

- ich habe keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen und werde daher keine Zahlung leisten
- ich bin nicht der Geschädigte, werde daher auch keine Anzeige erstatten

Ist das jetzt klar geworden?

Support:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.

Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

Ich

sie kommen mir langsam vor wie eine Schallplatte, die einen Sprung hat. Ständig die selbe Leier…

Noch mal extra für sie:

- ich habe mich auf ihrer Seite nicht angemeldet
- ich werde keine Anzeige erstatten, da ich nicht geschädigt bin
- das Erstatten einer Strafanzeige obliegt ihnen
- ich werde keine Zahlung leisten
- sämtliche Inkassoversuche sind zwecklos, ich bin gegen jede Art von Inkasso- oder Anwaltsdruck grundsätzlich immun
- egal auf welche IP Adresse sie sich berufen wollen, diese ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zuzuordnen und damit völlig nutzlos
- sie stehen damit komplett ohne jeden Beweis da

Wie viele ihrer Inkassounternehmen darf ich denn verschleißen, ehe auch sie das begriffen haben? Auch für eine gerichtliche Klärung stehe ich ihnen gerne zur Verfügung
Antidialer ist offline  
Alt 18.03.2007, 12:19:19   #2 (permalink)
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Standard AW: Neue Masche: Einladung zum Lebensprognose-test mit Gewinnspiel

Support:

Sehr geehrter Herr Antidialer,

es gibt 3 Möglichkeiten für Sie:

Nr.1: Sie gehen zur Polizei und machen eine Anzeige gegen Unbekannt.
Nr.2: Sie machen den Freund ausfindig der Ihre Datenmissbraucht hat und lassen sich das Geld geben.
Nr.3: Sie zahlen den Betrag und legen sich ein neues Passwort zu, das nur Sie kennen, dafür sind Passwörter da.


wir haben Ihre Daten und die IP-Adresse gespeichert und dadurch sind Sie in der Beweispflicht das Sie sich bei uns nicht Angemeldet haben.

Bitte erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei wegen Datenmissbrauch und senden Sie uns eine Kopie per Post, Fax oder per E-Mail zu um erst mal die Forderung zu stoppen.
Sollten wir von Ihnen keine Kopie erhalten bestehen wir weiterhin auf unsere Forderung.

Ich

Gibt es echt Leute, die so blöd sind und auf sie reinfallen?

Ihre drei Möglichkeiten sind irgendwie ziemlich unlogisch:

Möglichkeit 1: Ich werde keine Strafanzeige stellen, da ich nicht geschädigt bin. Das ist ihre Aufgabe (immerhin wollen sie ja Geld, nicht ich). genau so ist es ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ihr System nicht durch Eingabe falscher Daten missbraucht werden kann. Ihre Webseite ist eine Einladung an jeden, dort fremde Daten einzugeben, da keinerlei Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

Möglichkeit 2: Meine Daten sind Dank Internet, E-Bay und co leider recht vielen Menschen bekannt. Es ist aber gewiss nicht meine Aufgabe, hier auf gut Glück jemanden herauszufinden, der meine Daten in ihr System eingegeben haben könnte.

Möglichkeit 3: Was für ein Passwort meinen Sie?

Selbstverständlich bin nicht ich, sondern sie beweispflichtig. Sie behaupten, eine Forderung zu haben. Damit sind sie vollumfänglich beweispflichtig für das zustande kommen eines Vertrages (hier scheitert es schon, aufgrund der Gestaltung ihrer Webseite kann man mit Recht schon einmal davon ausgehen, das kein gültiger Vertrag zustande kommt) und haben auch den Nachweis zu führen, das ich mich bei ihnen angemeldet habe (was ich hiermit erneut bestreite). Wenn sie eine IP mitgeloggt
haben, das versuchen sie doch über diese IP, ihren Vertragspartner zu ermitteln. Ich wünsche dabei schon einmal viel Spaß dabei.

Ob sie die Forderung stoppen oder nicht, ist mir gleichgültig. Sie befinden sich in der Beweispflicht, und wenn eine IP Adresse alles ist, was sie haben, stehen sie auf komplett verlorenem Posten. Natürlich können sie Inkassobüros und Mahnanwälte aufbieten, diese werden sich an mir allerdings ohne Ausnahme die Zähne ausbeißen. Ich freue mich derweil schon auf meine negative Feststellungsklage.

Ich lasse ihnen nur 2 Möglichkeiten:

1. Forderungsverzicht
2. Gerichtliche Klärung

ihre Entscheidung!

Support:

Sehr geehrter Herr Antidialer,

Sie hätten innerhalb der ersten 14 Tage nach Ihrer Anmeldung schriftlich widerrufen können. Da der Widerruf nicht fristgerecht eingereicht wurde, ist der Vertrag wirksam.

Bitte bezahlen Sie den offenen Betrag, damit keine weiteren unnötigen Kosten auf Sie zukommen.

Im Falle einer Nichtbegleichung der offenen Summe, erhalten Sie einen Mahnbescheid. In weiterer Folge wird Ihr Fall an unser Inkassobüro übergeben.

Ich

Da ich mich nicht bei ihnen angemeldet habe, fällt das mit dem Widerruf schon mal aus...

Wie viele ihrer Inkassobüros muss ich den verschleißen, ehe auch sie kapiert haben, das sie mit ihrer nicht existenten Forderung bei mir auf Granit beißen.

Nochmal für sie, damit es auch der letzte versteht:

- ich bestreite ihrer Forderung
- ich werde keine Zahlung leisten
- sämtliche Inkassoversuche sind chancenlos

ps: Mahnbescheide versendet ein Gericht nach Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens, sie versenden lediglich gegenstandslose Mahnungen.

Support:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor Sie sich anmelden, werden Ihnen unter der Anmeldemaske sowie in den AGB Ihr Widerrufsrecht und die Kosten erläutert. Genauso werden Sie auch darauf hingewiesen, dass Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, sobald der Test GESTARTET wurde.

Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr gut lesen, dass 59 Euro einmalig zu leisten sind.

Daher müssen wir Sie bitten die offene Rechnung zu begleichen.

Ein Auszug aus unseren AGB:
6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59,00 ¤ verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung.

Ich:

Lesen sie ihre E-Mails überhaupt?

Ich habe ihnen schon 3 mal erklärt, das ich mich bei ihnen nicht angemeldet habe!

Kommt jetzt wieder die Leier mit der Strafanzeige?

Support:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen.

Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und besonders wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat.

Ich

Gestatten sie die Frage:

Welche IP Adresse wurde denn überhaupt von ihnen mitgeloggt?

Support:

Sehr geehrter Herr Antidialer,

wunschgemäß senden wir Ihnen Ihre Kundendaten zu:
Anrede: Herr
Vorname: Anti
Nachname: Dialer
Strasse: xxx
PLZ/Ort: xxx
Geburtsdatum: 1934-08-xx
Email: xxx

Anmeldedatum: xx:xx:xx 08.02.2007
Anmelde-IP: 64.246.xx.xx

Ich

Tolle Sache...

Meine Adresse stimmt nicht ganz, das Alter ist kompletter Unsinn und das die geloggte IP keine deutsche IP ist, sehe ich auf den ersten Blick.

Ich weise daher ihre Forderung noch einmal zurück und erinnere sie daran, das sie sich in der Beweispflicht befinden!

Wie sie mit diesen Daten einen Beweis führen wollen, wissen vermutlich nur sie allein. Im Falle einer gerichtlichen Klärung werden sie schon durch die IP mit ihrer Forderung satt baden gehen...

Support:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen.

Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und besonders wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat.

Ich

Im geschäftlichen Verkehr über Internetplattformen gelten hinsichtlich des Zustandekommens von Verträgen die allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB. Wer sich hier auf einen wirksamen Vertragsschluss beruft, hat darzulegen und zu beweisen, dass der Rechnungsempfänger Vertragspartner geworden ist und nicht umgekehrt.

Eine konkrete Vorschrift dazu gibt es nicht. Vielmehr ist es im Zivilrecht grundsätzlich so, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, auch schlüssig darlegen muss, warum und mit wem dieser Anspruch entstanden ist. Dies folgt im Zivilprozess dem s. g. Beibringungsgrundsatz. Eine Beweislastumkehr gibt es in diesen Fällen
nicht, so dass sich der Forderungsgegner zunächst darauf beschränken kann, die Forderung zu bestreiten, so dass der Anbieter seinerseits die erforderlichen Schritte als Geschädigter in Betracht ziehen kann.

Da es zumeist an den erforderlichen, hinreichenden Plausibilitätsprüfungen der eingegebenen Daten beim Anbieter fehlt, bleibt diesem letztendlich nur die Möglichkeit, seine selbst protokollierten Verbindungsdaten aus der Bestellung oder Anmeldung als Beweismittel im Rahmen einer Strafanzeige gegen einen unbekannten Täter
vorzulegen. Den Strafverfolgungsbehörden ist es dann unter gewissen Voraussetzungen möglich, diese Daten zu analysieren und zumindest den physikalischen Ursprung der Internetsession festzustellen und dort dann weitere Ermittlungen gerichtsverwertbar durchzuführen. Dem geschädigten Anzeigenerstatter obliegt dann die Möglichkeit, sich über seine Rechtsvertretung Akteneinsicht zu verschaffen und unter Umständen zivil gegen den Verursacher vorzugehen. Diese Praxis hat sich heute bereits in vielen Bereichen bewährt, z. B. bei der Aufspürung von Teilnehmern an Daten-Tauschbörsen (Filesharing).

In Anlehnung an die Interpretation eines Beschlusses des LG Ulm vom 04.11.2005, GZ: 2Qs2099/04, kann bei dieser Deliktsform, dem Eintragen fremder oder Nonsensdaten in ein offenes Zahlungssystem, lediglich davon ausgegangen werden kann, dass ein Fälschen beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB vorliegt. Betrug oder Computerbetrug nach §§ 263, 263a StGB scheiden aus, da es an den erforderlichen Tatbestandsmerkmalen mangelt.

Der oft von den Anbietern gehegte Wunsch, dass durch den Rechungsempfänger eine Strafanzeigenerstattung zu erfolgen hat, ist in sich nicht schlüssig, da allein der Anbieter geschädigt ist. Der Rechungsempfänger hingegen hat lediglich die zivile Forderung ggü. dem Anbieter zu bestreiten, wenn der vermeintliche Vertragsschluss seiner Meinung nach nicht gegeben ist.

Da die Klärung ziviler Ansprüche nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist, ist es auch nicht die Aufgabe eines widerspruchsführenden Rechungsempfängers, eine Strafverfolgung für den Anbieter anzustoßen, damit das Forderungsmanagement bzw. Mahnverfahren gegen ihn ausgesetzt werden kann. Die Erstattung einer Anzeige ist nicht dazu geeignet, einen widerspruchsführenden Rechnungsempfänger von der zivilen Forderung des Anbieters zu entlasten, da mit der Einleitung eines Strafverfahrens allein noch kein Beweis über die Erregung eines Irrtums beim Zustandekommen eines zivilen Vertrages vorliegt.

Der Anbieter hat die Möglichkeit selbst Strafanzeige bei seiner örtlich für ihn zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Die Zuständigkeit am Sitz des Anzeigenerstatters begründet sich daher, dass neben dem tatsächlichen Tatort (wenn dieser unbekannt ist) auch der Ort ein weiterer Tatort ist, an dem ein Schaden eingetreten ist – also beim Anbieter. Dabei sollten die Daten-Übertragungsprotokolle als Beweismittel vorgelegt und einen verantwortlicher Mitarbeiter mit ladungsfähiger Anschrift benannt werden, da der Anbieter durch die Tat womöglich in seinem Vermögen geschädigt wurde. Es bleibt hier allerdings zu bedenken, dass ein entgangener Gewinn kein Schaden im Sinne des StGB ist – der Schaden ist bei einer Anzeigenerstattung genau zu definieren.

Der Verweis eines Anbieters darauf, dass der widerspruchsführende Rechungsempfänger eine Kopie einer zu erstattenden Strafanzeige vorlegen soll, entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Der geschädigte Anbieter hat keinen Anspruch auf solch ein Verhalten seines Forderungsgegners. Die Aushändigung der Kopie einer Strafanzeige an einen Zeugen oder Beschuldigten im Strafverfahren, ohne Antrag auf anwaltliche Akteneinsichtnahme durch einen Prozessbeteiligten, ist aus Verfahrensgründen widerrechtlich. Die Akteneinsichtnahme kann nur von der sachbearbeitenden Staatsanwaltschaft gewährt werden, nicht aber von der Polizei. Einem Zeugen steht von Amts wegen her lediglich die Bestätigung über die Erstattung einer Strafanzeige zu, unter Benennung des Aktenzeichens der aufnehmenden Behörde.

Support:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.

Ich

Dann sollten sie und ihr Inkassobüro sich schon mal sehr warm anziehen...

---neu---neu---neu---neu---

Support

Sehr geehrter Herr Antidialer,

Sie haben unsere Dienstleistung von lebensprognose.net bestellt und sind einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen.

Leider konnten wir bisher von Ihnen keinen Zahlungseingang verzeichnen. Um hohe Inkasso- und Anwaltsgebühren zu vermeiden, nehmen Sie diese Mahnung ernst.

Bitte überweisen Sie den offenen Betrag in Höhe von 59,00 Euro Euro innerhalb von 7 Tagen auf das folgende Konto zu unseren Gunsten:

Betrag: 59,00 Euro
Bereits bezahlt: 0,00 Euro

Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I / Internetservice
Kontonummer: *** *** *** *
Bankleitzahl: *** *** **
Kreditinstitut: Bank
Verwendungszweck: ***

offener Betrag: 59,00 Euro

Ich

sie haben anscheinend immer noch nicht begriffen, dass sie bei mir mit ihren dubiosen Rechnungen / Mahnungen auf Granit beißen? ihre Mahnung nehme ich selbstverständlich genau so erst wie die nächste UFO Sichtung.

Noch mal ganz ausführlich, vielleicht verstehen es dann sogar sie:

- ich habe keinen Dienst bei ihnen bestellt
- ich habe keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen
- die IP Adresse, mit der sie einen Vertragsabschluss nachweisen wollen, führt in die USA
- ich weise ihre Forderung daher zum 100000. Mal zurück
- ich werde keine Zahlung leisten
- verklagen sie mich (bitte, bitte, bitte)
- sie sind beweispflichtig

Hohe Inkasso- oder Anwaltsgebühren stören mich nicht, da ich diese natürlich ebenfalls nicht zahlen werde. Wann kapieren sie eigentlich, dass ihre zahllosen Inkassobüros und Mahnanwälte auf mich keinen Eindruck machen? Ich bin mir ziemlich sicher, das ein einziges Schreiben von mir genügt, und ihre Mahn- und Inkassoanwälte werden wie geprügelte Hunde mit eingezogenem Schwanz das Weite suchen! Oder wünschen Sie wirklich eine gerichtliche Klärung? Auch dafür stehe ich ihnen selbstverständlich mit Vergnügen zur Verfügung.

Ein Hinweis noch, falls sie oder ihr Inkasso postalisch mit mir in Kontakt treten möchten:

Gemäß den AGBs * meines Briefkastens gestatte ich mir, für jedes unverlangt zugesandte Schreiben eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 99.00 Euro vom Absender zu erheben. Das Absenden eines Schreibens wird als Vertragsabschluss gewertet. Nach Nutzung des Services (Einwurf in den Briefkasten) ist das gesetzliche Widerrufsrecht beendet und der Vertrag sofort wirksam. Um hohe Inkasso- und Anwaltsgebühren zu vermeiden, nehmen sie diesen Hinweis ernst.

* die AGBs sind an meinem Briefkasten einsehbar

wird fortgesetzt…

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Alt 18.03.2007, 12:57:46   #3 (permalink)
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Standard AW: Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test

Soweit ganz gut.
Zitat von Antidialer Beitrag anzeigen:
Leider speichert der wichtigste Provider Deutschlands IP Adressen nur noch 7 Tage.
Die DTAG speichert die Kommunikationsdaten aus ihrem Netz momentan immer noch für drei Monate. Das wird sich zwar kurzfristig demnächts womöglich ändern, ist im Moment aber noch so.
__________________

Reducal ist offline  
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Alt 18.03.2007, 13:10:25   #4 (permalink)
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Standard AW: Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test

Zitat von Reducal Beitrag anzeigen:
Soweit ganz gut. Die DTAG speichert die Kommunikationsdaten aus ihrem Netz momentan immer noch für drei Monate. Das wird sich zwar kurzfristig demnächts womöglich ändern, ist im Moment aber noch so.
Meinen Informationen zufolge ist die DTAG aktuell mit der Umstellung befasst, so das sich im Einzelfall nicht genau sagen lässt, wessen Daten noch 3 Monate bzw nur noch 7 Tage gespeichert werden. So jedenfalls die Infos aus der Presse und von Heise.

Kann allerdings auch sein, das die Umstellung noch nicht begonnen hat. Deine Infos jedenfalls haben sich immer als ziemlich zutreffend erwiesen.
Antidialer ist offline  
Alt 18.03.2007, 13:45:08   #5 (permalink)
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Standard AW: Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test

...ich rechne mit der Umstellung etwa ab Mai/Juni 2007. Warum das so sein wird, ist allerdings unklar, zumal dann spätestens ab 1.1.2008 alle Provider 6 Monate speichern werden. Als Stichtag wurde anscheinend aber schon der 15.09. anvisiert.

Da auch andere Provider, wie Arcor und AOL, ihre Speicherfristen nun bereits drastisch verkürzt haben, scheint mir die Umstellung bisheriger Praxis einen sauberen Schnitt zur kommenden Vorratsdatenspeicherung darzustellen.
__________________

Reducal ist offline  
Alt 18.03.2007, 14:04:24   #6 (permalink)
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Standard AW: Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test

Die Diskussion darüber, wie lange gespeichert wird, erscheint mir im Zusammenhang mit den
Behauptungen der Betreiber dieser Angebote mindestens genauso kafkaesk oder glaubt hier
jemand ernsthaft an die Herausgabe dieser Daten seitens der Providern an die Vorgenannten
noch an die Beweiskraft irgendwelcher "Dienstleistungen" ?
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
Captain Picard ist offline  
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Alt 18.03.2007, 14:10:17   #7 (permalink)
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Standard AW: Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test

Wahrscheinlich scheut man sich seitens Lebensprognose, selbst Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten. Betrug würde einen Betrugsschaden voraussetzen. Die Vortäuschung einer Straftat ist strafbar.
johinos ist offline  
Alt 18.03.2007, 15:00:10   #8 (permalink)
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sascha hat sich schon etwas eingebracht
Standard AW: Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test

Ein wunderschöner Mail-Wechsel. Bitte um Fortsetzung...
__________________
Aktuell: Du hast eine Rechnung oder Mahnung von einem dubiosen Internetdienst erhalten? Du weißt nicht, was du tun sollst oder was andere unternommen haben? Alles was du dazu wissen musst, steht hier. Klicken, lesen, keine Angst mehr haben!
sascha ist offline  
Alt 18.03.2007, 15:36:19   #9 (permalink)
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Standard AW: Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test

Zitat von Captain Picard Beitrag anzeigen:
Die Diskussion darüber, wie lange gespeichert wird, erscheint mir im Zusammenhang mit den Behauptungen der Betreiber dieser Angebote mindestens genauso kafkaesk
Ich denke mal schon, das die Diskussion darüber sinnvoll ist. Je mehr Leute darüber informiert sind, das bzw ab wann IP Adressen nur noch für wenige Tage gespeichert werden, um so mehr laufen die Drohungen der Abzo... äh "seriösen Geschäftsleute" mit IP Adressen, Strafanzeigen und so weiter ins leere. Nicht vergessen: Unwissenheit und Angst ist der wichtigste Aktivposten der Seitenbetreiber zur Durchsetzung ihrer nicht bestehenden Forderungen.

Der Mailwechsel zeigt sehr deutlich, wie das grundsätzlich abläuft. Den Betreibern ist es völlig egal, ob derjenige, den sie anmahnen, sich auch wirklich angemeldet hat. Selbst der dezente Hinweis, das die IP Adresse nicht aus Deutschland ist (wohin sie gehört, lässt sich mit frei verfügbaren Angeboten und auch über Suchmachienen problemlos herausbekommen, dadurch lässt sich dann auch erkennen, das die IP komplett nutzlos ist), interessiert nicht. Haben die erst mal Daten in der Hand (und sei es nur eine E-Mail Adresse) versucht man immer weiter, den Kunden (oder eher das Opfer) zum Zahlen zu bewegen. Auf Gegenargumente gibt es immer die gleichen Texte. Selbst wenn man durchblicken lässt, im PC Bereich etwas erfahrender als der Durchschnittsanwender zu sein, fährt man stur weiter auf der alten Linie.

Eine Frage die mich bewegt: Was bringt eine negative Feststellungsklage in Deutschland gegen einen ausländischen Betreiber?
Antidialer ist offline  
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Alt 18.03.2007, 15:45:45   #10 (permalink)
Commander
 
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Zitat von Antidialer Beitrag anzeigen:
Ich denke mal schon, das die Diskussion darüber sinnvoll ist.
jein, die Diskussion über die Länge der Speicherungdauer ist für Laien eher verwirrend,
da es den Eindruck erzeugen könnte, dass es grundsätzlich möglich ist und nur die Kürze der Zeit
die Herausgabe der Anschlussdaten verhindert. Die Weitergabe von IP-Verbindungsdaten ist nur
im Zusammenhang von Strafverfahren an ermittelnde Behörden gestattet.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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