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| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 445
![]() | Zitat von :
Nebenbei: Nochmal in aller Deutlichkeit für die Leute, die solche und ähnliche Post/Emails bekommen haben: Anzeige erstatten muss nur derjenige, der auch geschädigt wurde. Wenn die Daten des unfreiwilligen Kunden von einer unbekannten Person in ein solches Anmeldeformular eingetragen wurden, der unfreiwillige Kunde erst durch die Mahn-Mails darauf aufmerksam wurde und er somit das Angebot noch nicht mal kannte, dann ist ihm kein Schaden entstanden, sondern der Firma. Und keinesfalls muss der unfreiwillige Kunde Anzeige gegen Unbekannt erstatten, um einen Zahlungsvorgang zu stoppen, der niemals hätte in Gang gebracht werden dürfen. Der Kunde kann aber dennoch gerne Anzeige erstatten, und zwar gegen die Betreiberfirma und/oder das Inkassobüro. Denn aus Sicht der unfreiwilligen Kunden will der Betreiber ihm Geld aus den Rippen schneiden ohne auch nur das Geringste an Begründung dafür vorweisen zu können. Noch mehr nebenbei: In den Mails räumen die Betreiber und die Inkassobüros ja selbst ein, dass jede Person beliebige Daten eingeben kann und dass das nicht bzw schwer kontrollierbar ist. Es stellt sich die Frage, wie dadurch überhaupt irgendetwas nachgewiesen werden kann. | |
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| | #43 (Permalink) |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 20.10.2003
Beiträge: 334
![]() | Und die nächste Runde... Hoffentlich schicken die bald ihr Inkassobüro in die Spur, mir wird langsam langweilig und ich bin gerade so schön in Fahrt. ---------------------Update 24.04.2007----------------------- Support Sehr geehrte Damen und Herren, wir wir Ihnen schon geschrieben haben müssen Sie oder Ihre Erziehungsberechtigten Strafanzeige wegen Datenmissbrauch stellen, tun Sie das nicht werden wir Sie weiterhin anmahnen. Ich Wie ich ihnen schon mehrfach erklärt habe, sehe ich keinen Grund, eine völlig überflüssige Strafanzeige zu stellen. Auch wenn jemand meine persönlichen Daten missbraucht haben sollte, so bin ich dadurch nicht geschädigt worden, da mich ihre nicht existierende Forderung komplett kalt lässt. Falls sie sich als geschädigt betrachten, so obliegt es ihnen, eine Strafanzeige zu erstatten. Da die von ihnen angeblich mitgeloggte IP Adresse in die USA führt (Housten, Texas), besteht eh keine Chance, den Verursacher des Eintrags herauszufinden. Sollte ich mich also zu einem juristischen Vorgehen gegen diesen Unsinn entschließen, so wird sich dieses Vorgehen (zivil- und strafrechtlich) eher gegen ihr Unternehmen richten. Es obliegt immerhin ihnen und nicht mir, dafür zu sorgen, das sich bei ihrem zweifelhaften Service nur Personen anmelden können, die sich auch anmelden wollen. Natürlich können sie mich gerne weiter anmahnen. Ich werde auch weiterhin freudig jede ihrer E-Mails und auch sämtliche Schreiben ihres Inkassobüros beantworten, zumindest solange, bis sie sich der Hoffnungslosigkeit ihres Vorgehens bewusst werden. Wo bleibt eigentlich ihr Inkassounternehmen? Mir wird langsam langweilig… |
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| | #44 (Permalink) |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 20.10.2003
Beiträge: 334
![]() | ----------------------Update 30.04.2007--------------------------- Support Sehr geehrter Herr Antidialer, Sie haben sich am 2007-02-08 mit der eMail-Adresse "Antidialer@t-online.de" und Ihrer IP-Adresse 64.246.18.83 im Internet auf der Webseite lebensprognose.net angemeldet und haben die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen akzeptiert. Aus dem dadurch zustande gekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung in Höhe von 59,00 Euro. Eine Postzustellung haben wir aufgrund Ihrer falschen Angaben vom 2007-04 07 nicht erwirken können, weshalb Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt wird. Da bis heute keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu vermuten, dass bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand, sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung zu verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Nach § 263 StGB stellt dies einen Betrugstatbestand dar und ist strafbar! Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von 62,50 Euro bis spätestens zum 04.05.2007 zu entrichten. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag auf das unten stehende Konto: Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I / Internetservice Kontonummer: ******* Bankleitzahl: ******* Kreditinstitut: Volksbank Verwendungszweck: LEPRO-******** Restbetrag: 62,50 Euro ------------------------------------------------ IBAN: DE50 5059 2200xxx SWIFT-BIC: GENODE51DRE ------------------------------------------------ Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, werden wir ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Vorgang umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass hierdurch weitere Kosten entstehen werden, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Ich Na, immer noch nicht begriffen? Ich habe mich am 2007-02-08 (soll vermutlich 08.02.2007 heißen, besorgen sie sich mal einen ordentlichen Programmierer, der weiß, wie man einen date Datentyp richtig formatiert) NICHT auf ihrer komischen Webseite angemeldet. Die vorgelegte IP Adresse gehört nach Housten, Texas (stellen sie sich vor, es gibt Leute, die mit einer IP etwas anfangen können und es nicht nötig haben, auf ihre substenzlosen Drohungen reinzufallen). Da zusätzlich ihre ganze Webseite so aufgebaut ist, dass mögliche Kunden über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes absichtlich im Unklaren gelassen werden, kommt kein bindender Vertrag gemäß BGB zustande. Es fehlt hier grundsätzlich schon an jeder Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss, da der wichtigste Vertragsbestandteil (der Preis) für ihre unfreiwilligen Kunden praktisch nicht wahrnehmbar war. Eine versteckte Darstellung des Preises lediglich ganz unten am Seitenabschluss und in den AGBs genügt laut gefestigter Rechtssprechung (AG München, AZ 161 C 23695/06) keinesfalls zum Zustande kommen eines Vertrages! Aus dem gleichen Grund ist auch jeder Versuch ihrerseits, sich bei einer Strafanzeige auf § 263 StGB berufen zu wollen, von vornherein aussichtslos. Betrug setzt immerhin Vorsatz voraus, da bei ihrer Webseite die Kostenpflichtigkeit allerdings gründlich verschleiert wird, ist Vorsatz unter keinen Umständen nachweisbar, ihre Strafanzeige würde daher (sofern sie überhaupt jemals gestellt wird) eh eingestellt. Und selbst wenn nicht: Wen bitte möchte denn der Staatsanwalt verklagen? Ihre angeblich mitgeloggte IP führt nach Texas / USA. Selbst bei einer normalen IP Adresse wäre jetzt die Speicherfrist des Providers bereits abgelaufen, so das es niemanden mehr möglich ist, die zur IP gehörende Teilnehmeradresse herauszufinden. Egal ob bei Strafanzeige oder Prozess, sie stehen komplett ohne Beweismittel da! Auf eine Überweisung von mir können sie selbstverständlich weiterhin warten, bis die Hölle zufriert! Ich bin natürlich untröstlich, dass ihre Briefzustellung nicht eingetroffen ist. Beauftragen sie doch einfach eine Detektei mit der Adressermittlung. Ich wäre zutiefst enttäuscht, wenn sich ihr Inkassobüro nicht melden würde, um sich seinen Satz warme Ohren von mir abzuholen. Daneben sollten sie mal etwas Zeit in die Pflege ihrer Datenbanken investieren. Entgegen ihrer Behauptung haben sie übrigens am 2007-04-07 (07.04.2007) keine E-Mail von mir mit irgendwelchen Angaben erhalten. Zu ihren sonstigen lustigen Drohungen: Selbstverständlich werden sie kein Ermittlungsverfahren einleiten, das ist Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft (falls die auf sie reinfallen sollte). Wie dadurch weitere Kosten für mich entstehen sollen, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Sie haben bisher keinen Cent von mir gesehen und werden auch in Zukunft nicht einen Cent von mir zu sehen bekommen. Da helfen ihnen weder Drohungen noch Inkassobüros. Aber sie können es gerne weiter versuchen, ihre Mails sind lustiger als die beste Comedy Show. PS: Bitte vergessen sie nicht, ihr Inkassobüro auf die AGBs meines Briefkastens hinzuweisen, die ihnen nachweislich am 28.03.2007 zugegangen sind. Geändert von virenscanner Grund: IBAN editiert |
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| | #45 (Permalink) | |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 17.01.2003
Beiträge: 7.068
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__________________ Der Jurist Ceterum censeo, coniunctionem faciendo rem esse delendam – oder so ähnlich. | |
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| | #46 (Permalink) | |
| Fraud-Analyst ![]() Registriert seit: 17.03.2004
Beiträge: 7.033
![]() | Zitat von IS :
?) sondern allenfalls eine Urkundenfälschung nach § 269 StGB (siehe auch die Ausführungen > HIER <). Andererseits - was hat das zivile Mahnen mit einer Strafanzeige zu tun? Die IS hat keinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht, da (wenn irgendwer Anzeige erstattet) sie nicht prozessbeteiligt ist. Wie soll die IS jemals vom Ausgang eines Verfahrens erfahren, wenn sie gar nicht mitmischt?Viele Betroffene sind dennoch verunsichert und machen wahrscheinlich tatsächlich eine Anzeige. Den Weg kann man aber auch abkürzen. Man könnte z. B. der IS mitteilen, dass man bei seiner zuständigen StA Anzeige erstattet hätte, und der Vorgang unter dem GZ: 2** UJs ******/07 (die Sternchen durch frei wählbare Zahlen ersetzen) geführt wird. Auch wenn das nicht ganz ehrlich ist, ist es dennoch nicht strafbar oder sonstwie verfolgbar, wenn man hier etwas behauptet, dass es gar nicht gibt - manchmal heiligt der Zweck eben die Mittel.
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| | #47 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 07.04.2005
Beiträge: 13
![]() | Alle, die Post von diesem [ edit] unternehmen erhalten, sollten eine NEGATIVE FESTSTELLUNGSKLAGE. Die Beweislast für die Forderung liegt bei der Beklagten. Angesichts AG München werden die regelmäßig verlieren. Damit kann man sie wirtschaftlich fertigmachen. aus rechtlichen Gründen editiert modaction |
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| | #48 (Permalink) | |
| Grand Senior Member ![]() Registriert seit: 02.06.2004
Beiträge: 1.195
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M. Boettcher
__________________ Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen. (Ernst Benda; Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Quelle: tagesschau.de) | |
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| | #50 (Permalink) |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 20.10.2003
Beiträge: 334
![]() | Aktuell ist noch nichts rausgekommen, die Show läuft immer noch. Vom Inkasso leider immer noch nichts. --------------Update 13.05.2007---------------- Support Sehr geehrter Herr Antidialer, wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, erstatten Sie bitte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen. Solange wir die Anzeige von der Polizei nicht vorliegen haben, müssen wir Sie weiterhin Anmahnen. Wir werden der Behörde anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben. Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden kann, von wo und besonders wer sich mit Ihren Daten angemeldet hat. Ich Auch wenn sie es wohl nie begreifen werden. Ich werde keine Anzeige gegen unbekannt erstatten, da ich nicht geschädigt bin. sie meinen, eine Forderung zu haben. Damit ist es ihre Aufgabe, Strafanzeige zu stellen (wieso haben sie diese nicht eigentlich schon längst gestellt?). Allerdings wissen wir natürlich genau, dass sie nie vorhaben, Strafanzeige zu stellen, sondern dass dies nur ein weiteres nutzloses Druckmittel ist, um mich zur Zahlung zu bewegen. Tja, wenn sie bis jetzt nicht begriffen haben, dass sie bei mir keine Chance haben, sind sie echt zu bedauern. sie können natürlich gerne weiter mahnen, ich werde ihre Mahnungen natürlich gerne weiterhin freundlich beantworten. Auf eine Zahlung von mir werden sie allerdings vergeblich warten. Da investiere ich mein Geld lieber in Alkohol (wichtiger Tipp: Nirgendwo bringt das Geld mehr Prozente!) und trinke auf mein Wohl, als es so zweifelhaften Unternehmen wie ihnen in den Rachen zu werfen. Wenn sie so dringend Geld brauchen, wie es ihre Schreiben suggerieren, versuchen sie es doch mal mit Arbeit! Für einen Euro pro Stunde findet sicher auch jemand mit ihrem Bildungsstand eine sinnvolle Tätigkeit! Wo bleibt eigentlich ihr Inkassounternehmen? Sind die etwa krank, das sie sich nicht melde? Oder doch nicht verrückt genug, um sich mit mir anzulegen? |
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