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| | #22 (Permalink) | |
| Administrator ![]() Registriert seit: 24.10.2001 Ort: Zwischen den Stühlen
Beiträge: 10.067
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__________________ Aktuell: Du hast eine Rechnung oder Mahnung von einem dubiosen Internetdienst erhalten? Du weißt nicht, was du tun sollst oder was andere unternommen haben? Alles was du dazu wissen musst, steht hier. Klicken, lesen, keine Angst mehr haben! | |
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| | #23 (Permalink) |
| Commander ![]() Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 5.764
![]() | ist mir offengestanden etwas zu mühsam, jede sinnbefreite Antwort mit den folgenden merkbefreiten Antworten abzugleichen. Ich werd den Eindruck nicht los, dass es eine Kombination/Sequenz von Autoanwser/Textbausteinen ist, die gelegentlich von Hilfskräften unterbrochen wird, um so etwas wie einen "human touch" reinzubringen. Die Autoanswerfunktion hat aber einen deutlich höheren IQ
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | #25 (Permalink) |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 445
![]() | Ist das eigentlich nicht irgendwann Belästigung? Ich meine solche Firmen bzw deren Inkasso-Partner verschicken eine Mail nach der anderen, in der immer wieder zur Zahlung aufgefordert und mit gerichtlichen Schritten gedroht wird. Ist denn da nicht irgendwann eine Grenze erreicht, bei der der Firma nichts anderes übrig bleibt als vor Gericht zu gehen, ab der sie keine Mails oder Briefe mehr an den Kunden schreiben kann, ab der der unfreiwillige Kunde sich zu recht belästigt fühlen kann und seinerseits rechtliche Schritte einleiten kann? Was ich als Frage zu formulieren versuche ist, muss irgendwann die Firma aufhören mit dem Schreiben von Mahnungen und endlich konkret vor Gericht ziehen? Oder kann die das nach belieben fortsetzen? Gruß Matthias |
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| | #26 (Permalink) | |
| Commander ![]() Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 5.764
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aber in der Schweiz? negative Feststellungsklage
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
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| | #27 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 14.10.2006
Beiträge: 17
![]() | mir wäre das ganze auch zu mühsam. Spätestens nach der dritten sinnfreien Antwort dieses [ edit] Anbieters hätte ich ihm wortwörtlich geschrieben, daß er mich [edit] kann. editiert , benimm dich, modaction |
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| | #28 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 14.10.2006
Beiträge: 17
![]() | lächerlich, was hier alles editiert wird. Hätte statt dem bösen Wort "dubios" wohl besser die weniger bösen Wörter strittig, bestreitbar, zweifelhaft oder umstritten schreiben sollen und statt l. m. a. A "das weniger böse "den Buckel runter rutschen". niemand zwingt dich hier zu posten, heute scheint Trolltag zu sein http://forum.computerbetrug.de/showt...060#post190060
__________________ Wir müssen die Wirklichkeit dem Ideal, aber nicht dieses jener anpassen. Jean Paul |
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| | #29 (Permalink) | |
| Administrator ![]() Registriert seit: 24.10.2001 Ort: Zwischen den Stühlen
Beiträge: 10.067
![]() | Zitat von :
__________________ Aktuell: Du hast eine Rechnung oder Mahnung von einem dubiosen Internetdienst erhalten? Du weißt nicht, was du tun sollst oder was andere unternommen haben? Alles was du dazu wissen musst, steht hier. Klicken, lesen, keine Angst mehr haben! | |
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| | #30 (Permalink) |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 20.10.2003
Beiträge: 334
![]() | Und weiter geht es: Gestern kam die 2. Mahnung, mal sehen, wann die endlich das Inkasso von der Kette lassen... ---neu---neu---Update 03.04.2007---neu---neu--- Support: Sehr geehrter Herr Antidialer Wir möchten Sie daher noch einmal bitten, den Betrag umgehend zu überweisen, um eventuelle Kosten durch Mahnverfahren und späteres Einschreiten eines Inkassobüros zu vermeiden. Arbeitsmethoden von Inkassobüros sind: - den Schuldner durch wiederholte briefliche, telefonische oder persönliche Mahnungen zur Zahlung zu bewegen, - durch Zwangsvollstreckung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers eine Pfändung herbeizuführen, - die Information des Schuldners über mögliche juristische Folgen seiner Säumigkeit (Klage, Pfändung usw.), - das Auffinden von Werten, die sich im Eigentum des Schuldners befinden und dem Gerichtsvollzieher für eine Pfändung empfohlen werden, z.B. vom Schuldner versteckter Schmuck oder Bankkonten, - das Verwerten von Kreditsicherheiten, - das Aushandeln und Abwickeln von Ratenzahlungen, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen Befindet sich der Schuldner bei Beauftragung eines Inkassobüros bereits in Zahlungsverzug, so hat der Schuldner auch die berechtigten Kosten des Inkassobüros zu tragen. Ich: sie wollen es wohl nicht kapieren? Ich freue mich ihr Inkassobüro! So lange ihr Inkassobüro mit mir beschäftigt ist und sich an mir die Zähne ausbeißt, haben ja vielleicht ihre übrigen unfreiwilligen Kunden etwas Ruhe. Was dachten sie eigentlich, was ihr Inkassobüro bei mir bewirkt? Schlotternde Furcht und sofortige Zahlung? Ich bitte sie, ich hab allein im letzten Jahr 5 Inkassobüros verschlissen, dachten sie ernsthaft, sie könnten mich damit irgendwie unter Druck setzen? Gehen wir ihre Drohungen doch mal im Einzelnen durch: ihr Inkassobüro wird versuchen, mir nette Bettelbriefe zu schreiben und mich vielleicht sogar mal anrufen. Da freu ich mich schon darauf. Leider haben Inkassobüros die dumme Angewohnheit, sich nach meinem ersten Schreiben nie wieder zu melden. sie können sich sicher nicht wirklich denken, woran das liegen könnte? Daneben will mich ihr Inkassobüro über die möglichen juristischen Folgen meiner Säumigkeit informieren. Wird ja immer besser. Ich für meinen Teil werde ihr Inkassobüro sehr gerne über die zivil- und strafrechtlichen Folgen von weiteren Beitreibungsversuchen informieren. Und zuletzt, oh Schreck, Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung und Pfändung? Sie gestatten, dass ich laut lache. Eine Zwangsvollstreckung setzt den Erwerb eines vollstreckbaren Titels voraus. Diesen Titel pflückt man aber nicht so einfach vom Baum, sondern er setzt ein gerichtliches Mahnverfahren und einen Prozess voraus. Um einen vollstreckbaren Titel zu erwerben, müssen sie mich also verklagen (Bitte, Bitte, Bitte). Und wir wissen doch beide, dass sie sich mit dieser nicht existenten Forderung niemals vor ein deutsches Gericht wagen können. Das Gericht würde nämlich nicht nur ihre nicht existente Forderung einfach abschmettern, sondern zugleich ihr ganzes Geschäftsmodell für Null und Nichtig erklären. Und ich für meinen Teil werde dafür sorgen, das auch jeder, der es wissen muss, von einem derartigen Urteil erfährt und begreift, das es keinen Grund gibt, über die Begleichung ihrer dubiosen Forderungen auch nur nachzudenken. Aber wenn sie unbedingt vor Gericht wollen, kann ich gerne helfen. Die Kosten meiner negativen Feststellungsklage werden sich sicher auch bei einer Schweizer Firma eintreiben lassen. Sie haben ja ein deutsches Konto, welches ich pfänden lassen kann. Übrigens, ein Verzug setzt voraus, dass überhaupt eine Forderung besteht. Da in unserem Fall keine Forderung ihrerseits besteht (da ich mich auf ihrer dubiosen Seite weder angemeldet habe noch sonst in irgendeiner Weise einen gültigen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habe, für den sie beweispflichtig sind), wird ihr Inkassobüro selbstverständlich auf seinen Kosten sitzen bleiben. Und nicht vergessen, renitente Kunden verursachen einiges an Kosten. wird fortgesetzt... |
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