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#281 (permalink)
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| Gast
Beiträge: n/a
| also hier das erste Schreiben: Name und Anschrift Datum Angeblicher Vertrag sms-xxxxxRücktritt gemäß §§ 6, 5e KSCHG Sehr geehrte Geschäftsführung, Hiermit erkläre ich, dass ich keinen Vertrag mit ihrer Firma abgeschlossen habe. Ich habe nie Ihre Internetseite besucht oder irgendetwas angeklickt um einen Vertrag abzuschließen. Da unser Computer von mehreren Personen und auch minderjährigen Schülern genutzt wird, kann es sein, dass jemand unbeabsichtigt auf Ihre Seite gekommen ist. Nachdem ich Ihre E-Mail Rechnung erhalten habe, habe ich mir einige Informationen über Ihre Machenschaften im Internet angefordert. Dabei ist mir aufgefallen, dass Sie ihre Anschrift in der letzten Zeit mehrmals geändert haben. Außerdem habe ich erfahren, dass schon mehrere Schüler auf Ihre Internetseiten hereingefallen sind. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. § 6 KSCH nicht erfüllt haben, ist ein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig. Hiermit erkläre ich, dass mein Kind zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses unter 14 Jahre alt war, daher nicht geschäftsfähig und strafmündig ist und somit kein rechtsgültiger Vertragsabschluss besteht. Der Inhaber eines Internetanschlusses ist auch nicht für seinen PC-Anschluss haftbar zu machen, auch nicht wenn ein Minderjähriger unberechtigt einen Online-Vertrag abschließen sollte (Gerichtsurteil bereits vorhanden). Ich trete aus jedem gültigen Rechtsgrund, insbesondere gem. § 5e KSCHG von einem eventuell unwissentlich geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma, mit sofortiger Wirkung zurück. Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht und darauf folgend, um Löschung sämtlicher von mir bzw. meinem Kind bei Ihnen gespeicherter Daten. Weiters untersage ich ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten/der Daten meines Kindes an Dritte. Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten an mich/mein Kind versenden, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde und die Datenschutzkommission verständigen und die Staatsanwaltschaft einschalten. Mit der Verbraucherschutzzentrale habe ich mich schon in Verbindung gesetzt. Vertragsnummer: xxxx |
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| | #282 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| zweite Schreiben per E-Mail: Sehr geehrte Geschäftsführung, nach einem Kontakt mit der Verbraucherschutzzentrale und der Staatsanwaltschaft wurde mir mitgeteilt, dass die Voraussetzungen einer wirksamen Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen über das Internet nach wie vor umstritten sind. Wie im traditionellen Geschäftsverkehr gilt auch im elektronischen Geschäftsverkehr, dass diese sowohl gegenüber dem Verbraucher als auch im unternehmerischen Verkehr nach der Maßgabe der §§ 145 ff. BGB rechtsgeschäftlich erfolgen muss. Durch bloßes Einloggen des Nutzers ohne vorherigen rechtsgeschäftlichen Kontakt zwischen Verwender bzw. Anbieter und Nutzer können Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Geltung erlangen, da hierdurch noch keine vertragliche Beziehung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter entsteht. Die Homepage eines Anbieters ist als bloße Aufforderung zum Vertragsschluss (sog. invitatio ad offerendum) zu werten, sofern nicht im Einzelfall aufgrund der konkreten Leistungsbeschreibung und der unbedingten Bereitschaft des Anbieters, an jedermann zu leisten, ein Angebot zu erkennen ist. Ich kann nachweisen, dass Sie uns kein Widerrufsrecht schriftlich oder per E-Mail geschickt haben. Wie schon geschrieben, kann es nur möglich sein, dass meine minderjährige Tochter auf Ihre Seite gelangt ist. Hiermit erkläre ich, dass mein Kind zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses unter 14 Jahre alt war, daher nicht geschäftsfähig und strafmündig ist und somit kein rechtsgültiger Vertragsabschluss besteht. Der Inhaber eines Internetanschlusses ist auch nicht für seinen PC-Anschluss haftbar zu machen, auch nicht wenn ein Minderjähriger unberechtigt einen Online-Vertrag abschließen sollte (Gerichtsurteil bereits vorhanden). Ich trete aus jedem gültigen Rechtsgrund, insbesondere gem. § 5e KSCHG von einem eventuell unwissentlich geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma, mit sofortiger Wirkung zurück. Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht. Erhalte ich nicht umgehend eine Nachricht von Ihnen werde ich zusätzlich noch die Bundesdatenschutzbehörde und die Datenschutzkommission über Ihre Machenschaften informieren. Wie mir bei der Verbraucherzentrale mitgeteilt wurde, sind Sie dort schon bekannt. Ich werde alle ausgehenden und eingehenden E-Mails ausdrucken und auf meiner Festplatte speichern, damit wir im Streitfall gegen Sie vorgehen können. |
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| | #283 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich habe überhaupt nur die Zahlungsaauforderung bekommen, da war nie ne Rechnug oder Mahnung als mail oder im postfach, aber das komihsce is ja, der Zettel mit der Unterschrift is fanz klar ne kopie, also der erste zettl is von nem tintenstarhldrucker und der zweite von nem hitzedrucker. Ist das nicht komisch? Und gelesen hab ich irgendwo, das wenn mann erst 13 ist ncoh keinen Vertarg abschlißen aknn, also mann ist ncoh nciht Rechtsfähig... Ist da was dran? ICQ# : (...) Ich bitte um eine schnelle antwort, da ich das am Samstag eigezahlt haben sollte. mfg Geändert von Heiko Grund: ICQ-Nr. auf Bitte des Users gelöscht. |
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| | #284 (permalink) | |
| Winkel-Abokat ![]() Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 1.777
| Zitat von Anonymous :
In Deutschland wird unter "KSchG" das Kündigungsschutzgesetz verstanden, das den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern regelt. Die nach deutschem Recht in Betracht kommenden Erlärungen und Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos kann man >HIER< (blaue Schrift anklicken) nachlesen. | |
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| | #285 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| hallo ihr ich bin auch leider davon betroffen. hab aber das problem in einer etwas anderen art. meine schwester wollte mir helfen bei der suche nach einer lehrstelle.sie ist über google an diese addresse gekommen und hat sich wg anmeldung gratis angemeldet. allerdings über meine daten und sie hat den zugang zu meiner e-mail d.h ich habe einige zeit später eine rechung zu geschickt bekommen.incl böser drohungen. mein vater hat dann geschrieben,dass der vertrag nicht rechtens ist , da meine schweszer gerade mal 12 jahre alt ist und keinen vertrag abschliessen darf. gemäss unseres rechts als erziehungsberächtigte wiederufen wir den vertrag, da er durch ihre minderjährigkeit nicht rechtskräftig ist. die haben genatwortet und wollen eine kopie des ausweises haben,dann wäre der vertrag hinfällig. ABER sie werden eine schadensersatzklage gegen meine 12 jährige schwester einlegen.klingt sehr ubios. ich habe keine ausweis kopie geschickt, da ich soweit ich weiss nur die polizei befugt ist diese zu verlangen. wir wollten nun nicht mehr antworten, haben aber gestern eine mahnmail erhalten. weiss jetzt nicht wie ich darauf eingehen soll. ich hoffe mir kann jemd helfen und mir sagen wie ich in meinem fall auf die mahnmail zu antworten habe.werde aber auf keinen fall zahlen und hoffe das sie die minderjährigkei meiner sister anerkennen une endlich ruhe ist. papa wird aber wohl trozdem eine anzeige erstatten wg bewusster täuschung.würd mcih sehr freuen wenn ihr mir helfen könnt. auch bzgl wie es aussieht ob ich dazu verpflichtet bin eine kopie zu senden. weiss jmd bis zu welchen rechtlichen schritten die gehen? erstatten die nach der mahnung wirklich anzeige?kann mir jmd das mit den 6 monaten kündigungsfrist nochmal erklären??? tausend dank schon mal hoffe ich kann bald wieder ruhigen mutes mein e e-mails checken. lg nevazza für ausführüliche antworten könnt ihr mir auch mailen [...] [Mailadresse entfernt. (bh) http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10 ] |
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| | #286 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Habe eben noch mal was geschrieben, was haltet ihr davon. Annett Sehr geehrte Geschäftsführung, ich habe mir Ihre Internetseite, auf der angeblich ein Vertrag abgeschlossen wurde, mal genauer angesehen. Wie man unschwer feststellen kann, findet sich der Hinweis auf die Kosten ganz unten auf der Seite und nicht im Anmeldebereich selbst, wo lediglich von einem „gratis“ Angebot die Rede ist. Zusätzlich sind die Seiten "geschickterweise" so gestaltet, dass man bei einer Standardauflösung von 1024x768 von dem Kostenhinweis nicht das Geringste sieht und auch keine Veranlassung zum Runterscrollen hat, weil der "Anmelden"-Button deutlich darüber angebracht ist. Ein Screenshot ist vorhanden und wird im Rechtsstreit gegen Sie verwendet. Es handelt sich hierbei um eine irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG was zur Unwirksamkeit eines aufgrund dessen geschlossenen Vertrages führt. Ich teile Ihnen noch einmal mit, dass wir nicht auf Ihrer Seite waren oder irgendeinen Button gedrückt haben. Wie schon geschrieben, kann es nur sein, dass meine minderjährige Tochter Ihre Seite besucht hat. Wir haben ihr aber niemals die Erlaubnis erteilt, ein Abo abzuschließen. Wir werden ihr auch jetzt diese Erlaubnis nicht geben. Deshalb legen wir nach § 312d BGB Widerspruch ein. Wie uns bekannt ist, wurde Ihre Dienstleistung nicht in Anspruch genommen, deshalb zeigt auch § 312 Abs. 3 Nr. 2BGB keine Wirkung. Und wie Ihnen sicher bekannt ist, liegt es an Ihnen eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB nachzuweisen. Hiermit fechten wir Ihren Vertrag nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums an. Falls überhaupt irgendjemand (ist noch nicht bewiesen) Ihren Anmeldebutton gedrückt hat, waren ihm die Folgen nicht klar. Sie können uns gerne auf Schadenersatzanspruch nach § 122 BGB verklagen. Wie es im § 122 BGB heißt, ist dem Anbieter der Schaden zu ersetzen, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Konsument auf die Wirksamkeit der angefochtenen Erklärung vertraut hat. Dieses Vertrauen muss jedoch schutzwürdig sein. An dieser Schutzwürdigkeit fehlt es aber, wenn der Anfechtungsgegner den Irrtum veranlasst hat (Staudinger/Schmidt, BGB, § 242 RdNr. 396.) Aufgrund der oben beschriebenen Darstellung nehmen Sie als Anbieter bewusst in Kauf, dass mögliche Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt. |
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| | #287 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo Nevazza, soweit ich weiß warnt der Verbraucherschutz davor, eine Ausweiskopie zu verschicken. Falls es wirklich (glaube ich aber nicht) zum Rechtsstreit kommt, könnt ihr immer noch beweisen, dass deine Schwester minderjährig war. Bloß nicht verrückt machen. Die hoffen nur auf die Angst und Unsicherheit der Verbraucher. Viele zahlen aus Angst. So machen die ihr Geld. Auf keinen Fall zahlen. Die werden nie richtig vor Gericht gehen. Dann fliegt doch ihr fieses Geschäft auf. Die bereichern sich an der Unwissenheit der Leute und gegen die, die nicht zahlen werden sie (außer Drohungen) nichts unternehmen. Die hätten viel zu hohe Auslagen, wenn sie alle gescheiterten Gerichtsverhandlungen bezahlen müssen. |
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| | #288 (permalink) | |||
| Winkel-Abokat ![]() Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 1.777
| Zitat von annetti :
Zitat von Gast :
Zitat von Gast :
Aber bitte berücksichtigen: Wenn es darum geht, irreführende Angebote effektiv zu bekämpfen, ist das Wettbewerbsrecht (UWG) wirksamer und schneller als das Strafrecht. Denn mit Abmahnung und einstweiliger Verfügung kann ein Anbieter erheblich schneller "gestoppt" werden als mit langsamen Ermittlungen und Strafverhandlungen. Siehe dazu Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG? (blaue Schrift anklicken) | |||
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| | #289 (permalink) |
| Rookie Registriert seit: 26.03.2006
Beiträge: 7
| hey leute, hab interessante infos gefunden.....vielleicht helfen die uns ja weiter das ist ein Anwalt aus Osnabrück (Niedersachsen) der seine Dienste auch übers Internet anbietet: w*w.forderungseinzug.de heißt [edit] und seine ideologie lautet: schnelles geld ist gutes geld! ansonsten steht da nix außer dass du ihn auch übers internet beauftragen kannst, was schließlich bedeutet, dass der seinen Mandanten nicht einmal kennt. lg nevazza |
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| | #290 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo, an alle anderen Betroffenen ber Brüder A&M Schm.. aus B... Auch meine Tochter(13) ist Opfer dieser Brüder A&M Schm... aus B.. geworden. Auf der Suche nach Songtexten ist sie auf die Seite songtexte-heute.com hereingefallen. Unser momentaner Stand ist: 1.) Rechnung (84€) per email an meine Tochter (hatte sie uns gegenüber noch verheimlicht) 2.) Mahnung per email, mit der sich an uns gewandt hat und auf die ich dann reagiert habe und angefangen habe im Netz zu suchen. 3.) Brief des Rechtsanwalts O. T. aus O. auf den ich aber nicht mehr reagieren werde. Es sind sehr viele verschiedene Seiten im Netz über die die mit der gleichen Masche [...] versuchen. Eine Liste dieser [...] findet ihr hier (wahrscheinlich nicht mal vollständig): [...] -- ABER NICHT NOCHMAL AKTIVIEREN, SONST WERDEN ES NOCHMAL 84€ -- Es sind sicherlich viele Tausende von Betroffene, die auf diese Seiten hereingefallen sind. ALSO auf KEINEN FALL irgendwann irgendetwas bezahlen !!! Von diesen vielleicht 1-2% der Leute, die sich durch Drohungen einschüchtern lassen leben diese Leute. In meinen Fall ist meine Tochter auf songtexte-heute hereingefallen. Nach Rechnung (mit Drohungen), Mahnung, kam jetzt der Brief vom Anwalt. Einem Herrn [...] aus O.. Auch dieser Name ist im Netz aus ähnliche früheren Aktionen (Probino.de, winow.de) hinreichend bekannt: http://www.daserste.de/plusminus/be...5hu0g8oj~cm.asp Hier sind wohl auch Ermittlungen im Gange. Das neue Betätigungsfeld des Herrn T scheint nun seit Anfang des Jahres in der Zusammenarbeit mit den Brüdern A&M S... aus B... zu sein. (gleich und gleich gesellt sich halt gern) Eine sehr hilfreiche Seite, wie man sich verhalten sollte, findet ihr auch hier: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=13690 Also VIELEN, VIELEN DANK an Rolf76 !!!!!! Also RUHE bewahren und nicht zahlen !! Erst wenn ein GERICHTLICHER Mahnbescheid kommt wird es ernst. Dann MÜSST ihr Widerspruch gegen diesen einlegen !! Auf die Mahnung der Brüder habe ich reagiert und mitgeteilt, das ich nicht zahlen werde, da ein bindender Vertrag nicht existiert, (siehe letzten link oben) (bis jetzt hat noch keiner einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten) Die müssten das Geld von euch einklagen, was sie niemals machen würden, da ihnen kein Gericht Recht geben würde. Was mich nur besonders ärgert, ist die Tatsache, das hauptsächlich Kinder und Jugendliche [...] und eingeschüchtert werden. 1.) Gibt man bei google den Begriff "songtexte" ein, bekommt man songtexte-heute.com als 1. !!!! link . Teilweise sogar oben rechts als gesonderte Anzeige. z.B. in der Form:170000 Songtexte gratis mit diesem Programm finden sie alle Songtexte sofort - Tipp! songtexte-heute.com Warum werden diese Seiten nicht entfernt, obwohl man doch weis, das sie zum [...] dienen ?? 2.) Wie kann es sein, das ein Herr [...] sich noch Anwalt nennen darf ?? Gibt es keine Anwaltskammer, die derart schwarze Schafe aus ihrer Herde entfernen kann? 3.) Warum gibt es keine zentrale Anlaufstelle für Internet[...] ? Oder gibt es die?? Wenn ja bitte posten Weis jemand, ob sich irgendwelche Medien bereits in Sachen A&M Schm... recherchieren ? (BIZZ, Stern-TV oder ander ??) Müsste doch ein gefundenes Fressen für Reportagen sein. Werde mich jetzt erstmal an PLUSMINUS wenden. Wenn jemand etwas neues findet, bitte in den FOREN dann auch mitteilen! Ansonsten, ihr seid nicht allein !! gruss [Einige Ausdrücke entfernt. (bh)] |
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