Nach mehr als einem Jahr nun noch ein Nachtrag
In letzter Zeit sind immer wieder hübsch formulierte Musterbriefe aufgetaucht, in denen die Anmeldung selbst bestätigt wird und sodann Widerrufs- und Anfechtungserklärungen abgegeben werden.
Das halte ich für kontraproduktiv.
Der beste Schutz vor einem Klageverfahren ist derzeit m.E. die für die Nutzlosanbieter katastrophale Beweissituation.
In einem Prozess müsste der Anbieter – ganz abgesehen vom Problem, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde- beweisen, dass es der Beklagte war, der die Daten eingegeben hat und nicht z.B. ein unbekannter Spaßvogel oder ein alter Feind das Beklagten. Außer den Daten und einer wertlosen
IP-Adresse liegen dem Anbieter keine „Beweise“ vor. Der Beweis kann also nur gelingen, wenn der Betroffene selbst die Anmeldung bestätigt, also ehrlich ist. Zur Ehrlichkeit ist man im Prozess zwar verpflichtet (prozessuale Wahrheitspflicht); keiner ist aber gezwungen außergerichtlich dazu Erklärungen abzugeben. Wer hier davon schwadroniert, dass er seine Willenserklärung irrtümlich oder aufgrund einer Täuschung abgegeben hat, bestätigt damit je nach Formulierung, die Anmeldung vorgenommen zu haben.
Also noch mal zusammengefasst:
Die Nutzlosanbieter haben i.d.R. keine tauglichen Beweise der Anmeldung: Sie wissen, dass sie (abgesehen von den anderen Problemen) keine Chance haben, wenn der „Kunde“-verbotenerweise- die Anmeldung schlicht bestreitet. Wenn der Kunde sich außergerichtlich nicht rührt ist daher schon ungewiss, ob überhaupt die erste Hürde „richtiger Beklagter“ genommen werden kann. Auch wenn der Beklagte im Prozess -aufgrund der Wahrheitspflicht-eine Anmeldung zugeben müsste, ist es daher zulässig und ratsam außergerichtlich zu der Frage keine Angaben zu machen.
Wer nicht schreibt hat das Problem nicht . Wer schreibt sollte darauf achten, dass der Musterbrief die Frage , ob überhaupt eine Anmeldung vorgenommen wurde, offen lässt.
Schön "sollte"
Zitat von VZ Berlin :
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Sollte ich mich tatsächlich am [DATUM] auf [INTERNETSEITE] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst.
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Auch hier ist alles offen, zur Anmeldung selbst wird nichts mitgeteilt
Zitat von VZ NRW :
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Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Sie trifft insoweit die Beweispflicht, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist.
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