Zitat von
Wolfsburger 
:
...Nach Gesetzbuch§309 Nr9 sind die maximal 24 Monateder Nbiezer zwar hält wie das ja auch stimmt, nicht in jeden Fall stimmt, in der die Vertragsdauer
geregelt wird,ist deshalb ungültig und der Vertrag kann gekündigt werden...
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Ich kenne ja viele deutsche Dialekte, aber diesen hier noch nicht.
Ist das Wolfsburgisch?

Oder hast Du versucht, vom Wolfsburgischen mit Bablefish ins Hochdeutsche zu übersetzen?
Was im übrigen der § 309 BGB hier soll, weiß ich nicht. Und, nein, der ist nicht neu.
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