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Alt 23.12.2007, 20:44:15   #25 (permalink)
Gomacinda
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Hallo dvill,

danke für deine Antwort. Also sollte ich meinen Widerruf so nicht verwenden, sondern lieber einen Musterbrief verwenden? Das Problem ist, dass sich alle gefundenen Musterbriefe auf den Widerruf nach Rechnungserhalt beziehen. Bei mir ist die Sache aber erst gestern abend gewesen und ich habe sofort sowas ähnliches per Mail geschickt (allerdings ohne die ganzen Paragraphen, nur, dass ich mich da nicht selbst angemeldet habe und daher keinen Vertrag mit denen geschlossen habe). Eien Rechnung habe ich also noch gar nicht erhalten, keine Leistungen in Anspruch genommen (weil ich ja den Link nicht angeklickt und somit auch keine Zugangsdaten erhalten habe) und auch nur in den AGBs auf die Widerrufsfrist hingewiesen wurde, was ja laut Deutlichkeitsgebot nicht rechtens ist.
Will das gerne so schnell wie möglich über die Bühne bringen. Kennst du dich da vielleicht aus und könntest mir bei der (Um) Formulierung (eines Musterbriefs) ein wenig helfen? Das wäre toll. Theoretisch weiß ich ja, dass ich mir wegen eines Schufa-Eintrags eigentlich keine Sorgen machen brauche, weil das ja eigentlich meines Wissens nur die Schufa-Partner können und nur, wenn ich einer Schufa-Klauses zugestimmt habe (von Schufa steht in deren AGBs aber nichts). Die gespeicherte IP ändert sich ja auch jedes Mal, wenn ich mich über meinen Provider anmelde, von daher weiß ich nicht, inwieweit die damit überhaupt was anfangen können (abgesehen davon, dass sie da ohn e Gerichtsbeschluss eigentlich auch gar nicht rankommen). Aber ich bin da eben sehr zart besaitet und habe einfach keine Lust auf langwieriges Hin und Her oder einen Anwalt.

Danke und Grüße,
Gom
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