Meldung an die
Bundesnetzagentur ist richtig und wichtig, aber nur ein Teil dessen, was nötig ist. Die Meldung ist insofern bedeutsam, als die
Bundesnetzagentur ein Inkassoverbot verhängen kann. Die
Bundesnetzagentur könnte auch die ihr bekannt gewordenen Betrugsversuche an die Staatsanwaltschaft melden (nach meinen Informationen tut sie das aber nicht). In Abhängigkeit von der Kooperationsbereitschaft des Nummernmieters (also erfahrungsgemäss eher nicht) nennt die
BNetzA nach mehreren Wochen den Beschwerdeführern den nächsten Mieter der Nummer. Das ist dann alles, was von dieser Seite passiert.
Wir hier helfen durch Kanalisation der Beschwerden und Du wirst hier wahrscheinlich im Laufe des Mittwochs lesen können, wer der nächste Mieter ist. Trotzdem bitte viele viele Anfragen an arcor, damit denen klar wird, was sie hier für einen Kunden haben und damit
DORT die Arbeit anfällt (nicht nur bei der
Bundesnetzagentur). Gerne auch gleich eine mail hinterher, wenn nicht binnen 24 Stunden Antwort kommt.
Insgesamt sinnvoll ist meines Erachtens das Handeln nach dem "BAS-Modell".
B-eschwerde
A-nfrage
S-trafanzeige
siehe links unten.
Es handelt sich hier
imho um gewerbsmäßig begangenen
Betrug in einem besonders schweren Fall und so würde ich das auch zur
Anzeige bringen. Dann besteht wenigstens theoretisch die Möglichkeit, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Mehr nicht, das räume ich ein...